Volksvertreter wollen klagen
Bezirksvertretung Nippes lässt Zuständigkeit vom Geri ...
Nippes (hub). Die Bezirksvertretung Nippes hat ihrem
Bezirksbürgermeister Bernd Schößler mehrheitlich den Auftrag
erteilt, das Verwaltungsgericht anzurufen, um die Zuständigkeit bei
der Vorlage „Weiterplanung Niehler Gürtel“ zu klären. Zwischen
Bezirksvertretung auf der einen Seite und Rat und Verwaltung auf der
anderen Seite ist die Zuständigkeit strittig, da die
Bezirksvertretung keine Überbezirklichkeit bei den Planungen sieht.
Der Hauptausschuss hatte zuvor in seiner Januar-Sitzung die
Zuständigkeit bestätigt. Eine Vermittlung habe laut Aussage des
Bezirksbürgermeisters nicht stattgefunden. Die Bezirksvertretung
Mülheim hatte sich mehrheitlich für nicht zuständig erklärt.
Vielmehr sieht der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Lünenbach in
der Verästelung durch die Ergänzung der BVen Ehrenfeld und Mülheim
einen künstlichen Versuch, eine Überbezirklichkeit zu konstruieren.
Die Planung ende vor der Mülheimer Brücke, so Lünenbach. Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld hat das Thema erst in ihrer März-Sitzung
auf der Tagesordnung. Die Bezirksfraktionen „Bündnis 90/ Die
Grünen“ in Nippes und Mülheim sehen hier eine Überbezirklichkeit
durch einen Radschnellweg, der allerdings in der Vorlage kein einziges
Mal erwähnt wird, sondern es heißt dort explizit: „Der
Ratsbeschluss vom 10.05.2016 zur Planung des Gürtelumfeldes
beinhaltet auch den Planungsauftrag für eine durchgehende
Radverkehrsverbindung von der Geldernstraße bis zur Mülheimer
Brücke.“ Der Nippeser SPD-Bezirksfraktionsvorsitzende Horst Baumann
bekräftigte, es gehe darum, ob Rat und Verwaltung die Bezirksrechte
laut Gemeindeordnung NRW verletzen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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