Entscheidungskompetenz umstritten
BV kann über den Ausbau des Gürtels entscheiden
Nippes - (rs) Das Recht der Bezirksvertretung Nippes, unter bestimmten
Umständen über den Ausbau des Niehler Gürtels zu entscheiden, ist
vom Hauptausschuss des Rates der Stadt bestätigt worden. Daher hat
die Bezirksvertretung ihre Klage gegen den Rat zurückgenommen, und
das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde vor einem Monat
eingestellt. Ausgangspunkt war der Beschluss des Rates vom Juni 2018,
dass der Niehler Gürtel als Rad-, Fußwege- und Grünverbindung und
nicht als Straße geplant werden soll. Dieser Beschluss übergehe ihre
Entscheidungskompetenz, kritisierte die Bezirksvertretung. Sie
vertritt die Auffassung, sie und nicht der Rat sei für eine solche
Planungsentscheidung zuständig.
Der Hauptausschuss hatte jedoch bereits im Januar 2018 auf Antrag der
Bezirksvertretung Nippes festgestellt, dass der Rat das
entscheidungsbefugte Gremium für die Weiterplanung des Niehler
Gürtels sei, dadurch aber die Rechte der Bezirksvertretung nicht
verletzt seien. Dass die Grundsatzentscheidung über den Ausbau des
Gürtels als Straße oder Rad-, Fußweg und Grünverbindung eine
wesentlich über den Bezirk hinausgehende Bedeutung hat, hatte auch
die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln erläutert. Die
Entscheidung darüber, wie der Ausbau des Niehler Gürtels geplant
wird, falle daher in die Zuständigkeit des Stadtrates. Es sei aber
nach ihrer Auffassung offen, welches Gremium für die zu treffende
Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Verbindung
zuständig ist. Wenn nämlich nur über eine Rad-, Fuß- und
Grünverbindung entschieden werde, würde aus Sicht des Gerichts viel,
wenn nicht alles, für die Entscheidungskompetenz der
Bezirksvertretung sprechen.
Die Verwaltung kann jetzt also die Vorplanung für die Rad,- Fußwege-
und Grünverbindung zwischen Merheimer Straße und Amsterdamer Straße
und auch die Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur
Mühlheimer Brücke in Angriff nehmen. Dabei soll auch untersucht
werden, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der
Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße
realisiert werden kann. In die Planung soll auch die Öffentlichkeit
einbezogen werden. Gemeinsam mit den Bürgern soll die Ausgestaltung
der neu entstehenden Parklandschaft weiterentwickelt und das Ergebnis
anschließend den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt
werden. „Wenn wir dabei übergangen werden, werden wir wieder Klage
einreichen“, sagte Horst Baumann, Vorsitzender der SPD-Fraktion in
der Bezirksvertretung Nippes.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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