Öffentlichkeitsbeteiligung geplant
CDU sieht Umgestaltung in Longerich kritisch
Longerich - (rs) In der Longericher Hauptstraße 73-75 baut derzeit ein Investor
eine Kindertagesstätte. Im Zuge der Inbetriebnahme soll vor einem
Sportgeschäft ein Zebrastreifen markiert werden, mit der Folge, dass
die vorhandene Bushaltestelle vor die Pizzeria und deren
Außengastronomie verlegt wird. Dagegen spricht sich unter anderen der
Ortsverband Longerich der CDU aus, der befürchtet, dass dadurch der
Einzelhandel benachteiligt wird. „Wir sprechen uns gegen die
Planungen aus und fordern die Verwaltung auf, diese Art der
Umgestaltung zu stoppen und die von der Bezirksvertretung Nippes im
September 2020 beschlossene Bürgerbeteiligung endlich umzusetzen“,
so CDU-Ratsmitglied und Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Martin
Erkelenz.
Die von der Verwaltung im September 2020 vorgelegten Umbauvarianten
hätten schon die alte Bezirksvertretung nicht überzeugt, sagt
Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert. Auch hätten einige Anlieger
gegen die Planung protestiert, von der sie nach eigener Aussage erst
während des Baus erfahren haben. „Die damalige BV-Nippes hatte auf
der Sitzung am 3. September 2020 einstimmig beschlossen, dass die
Verwaltung auf Grundlage des Beschlussvorschlages zur Umgestaltung der
Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte
ein Konzept für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorlegen soll“,
erklärt die Bezirksbürgermeisterin. Der Träger der
Kindertagesstätte habe zwar unbeirrt weiter gebaut, würde aber
befürchten, dass er im Juni nicht wie geplant öffnen könne. Er
könne ja seinen Pflichten, eine Querungshilfe zu errichten, nicht
nachkommen, weil es darüber noch keinen Beschluss der
Bezirksvertretung gibt, so Diana Siebert.
Inzwischen hat die Verwaltung der Bezirksvertretung mitgeteilt, dass
sie gedenke, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen zu wollen.
Diese könne allerdings erst frühestens Ende April starten.
Ungeachtet dessen könne die Kita am 1. Juni ihren Betrieb aufnehmen,
sofern die Bauaktivitäten wie geplant verlaufen, teilte die
Verwaltung mit. Dies gelte allerdings nur unter der Voraussetzung,
dass der Investor beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln einen Antrag
auf eine vorzeitige Benutzung der Kita Longericher Hauptstraße 73-75
einreicht und dieses gestattet wird.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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