Longerich:
Kein Licht für den Bolzplatz - Keine Mittel im städtischen Haushalt
LONGERICH - (hub). Die Bezirksvertretung Nippes hatte die Verwaltung gebeten,
am neuen Bolzplatz Heckweg eine bedarfsgerechte Beleuchtung zu
schaffen. Die Kinder- und Jugendverwaltung wies darauf hin, dass im
städtischen Haushalt keine Mittel für die Anschaffung einer
öffentlichen Beleuchtung zur Verfügung stünden.
Darüber hinaus seien auch keine Haushaltsmittel für die Pflege und
Wartung vorgesehen. Gemäß § 3 Ziffer 3 der Grünflächenordnung
besteht keine Verpflichtung der Stadt Köln zur Beleuchtung auf Wegen
und Plätzen in öffentlichen Grünanlagen.
Der Beschluss des Ausschusses Grün und Umwelt vom 29. Januar 2004
begründete sich aus der äußerst angespannten Haushaltssituation der
Stadt sowie einer drohenden Kostenlawine zur Beleuchtungsergänzung in
öffentlichen Grünflächen.
Nach Aussage des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen muss
gesondert geprüft werden, ob eine Beleuchtungsmaßnahme umgesetzt
werden kann, wenn die beabsichtigte Beleuchtung durch Spendenmittel
finanziert und unterhalten wird. Der Kinder- und Jugendverwaltung
liegen hierfür jedoch keine Spenden vor. Die Anschaffung eines
Unterstandes zur Unterbringung von Kleidung, der ebenfalls beantragt
wurde, ist auf Bolzplätzen nicht vorgesehen und wird aus Kosten-
und Sicherheitserwägungen abgelehnt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.