Geht's oder geht's nicht
Ob an der Eschenbachstraße gebaut werden kann, ist ungewiss
Bilderstöckchen - (rs) Köln ist eigentlich nicht Schilda. Oder doch? Denn was die
Verwaltung in Bezug auf das Brachgelände an der Eschenbachstraße 60
treibt, grenzt schon an einen Schildbürgerstreich. Zu Erinnerung:
Dort gab es einmal einen Kindergarten, der 2013 aufgrund eines
Einsturzes abgerissen werden musste. Die Stadt hatte damals
signalisiert, dass eine neue Kita an derselben Stelle errichtet werden
solle und zwar in Modulbauweise, also auf moderne Art. Doch statt die
Bagger anrollen zu lassen, teilte die Verwaltung vor drei Jahren mit,
dass ein Neubau nicht wirtschaftlich sei, denn der Untergrund sei
labil und zur Stabilisierung müsse ein sogenanntes Geogitter in den
Boden eingebaut werden. Stattdessen, so die Fraktion der CDU in der
Bezirksvertretung, solle dann das Gelände mit Wildblumen und Bäumen
bepflanzt werden. Kaum hatte die Verwaltung dieses Ansinnen vernommen,
hieß es, dass doch die bauliche Nutzung des Geländes möglich ist.
Konkret wolle das Liegenschaftsamt prüfen, ob auf dem Gelände eine
Einrichtung zur Betreuung minderjähriger Mütter oder alternativ eine
Wohnbebauung möglich sei. „Für einen bloßen Wald ist das Gelände
zu schade“, hieß es vom Liegenschaftsamt.
Die Bezirksvertretung machte Kehrt schwenk und beschloss, dass dort
also doch gebaut werden solle, am liebsten eine Kindertagesstätte.
Doch sie hat die Rechnung ohne die Verwaltung gemacht. Denn die zog
plötzlich Ergebnisse von Bodenuntersuchungen aus dem Ärmel. Es
würden für die Altlastenverdachtsfläche im Bereich Am
Bilderstöckchen und Longericher Straße Anhaltspunkte vorliegen, die
auf dem Areal an der Eschenbachstraße Untersuchungen nach dem
Bundesbodengesetz nach sich ziehen würden, hieß es. Auf Deutsch:
möglicherweise ist das Gelände kontaminiert und das muss erst
untersucht werden, bevor Grünes Licht für eine Bebauung gegeben
werden kann. Zwar räumt die Verwaltung ein, dass die Errichtung eines
Gebäudes für was auch immer durch die Abgrabung des
Auffüllmaterials bis zu etwa sieben Meter Tiefe und die Verwendung
von Bohrpfählen und Tiefankern vorstellbar sei. Aber damit sich die
Bezirksvertretung nicht zu früh freut, gibt die Verwaltung schnell
noch zu bedenken, dass auch dann eine schädliche Bodenveränderung
nicht ausgeschlossen werden könne, durch die eine Gefahr für das
Grundwasser entstehen könnte. Eine endgültige Aussage zur
Bebaubarkeit sei also erst nach Abschluss entsprechender
Untersuchungen möglich.
Die Bezirksvertretung schüttelte kurz den Kopf und beschloss dann
einstimmig, dem Antrag der CDU-Fraktion zu folgen, in dem die
Verwaltung gebeten wird, sehr dringend eine Kindertagestätte auf dem
ehemaligen Gelände der Kita zu errichten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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