Mühlenhof-Auktion
Versteigerung wurde abgesetzt
Der Mühlenhof in Longerich sollte eigentlich im März zwangsversteigert werden. Doch dazu ist es nicht gekommen.
von Roland Schriefer
Longerich. Das ziemlich heruntergekommene, unter Denkmalschutz stehende Anwesen war zuletzt auch Tagespunkt in der Bezirksvertretung Nippes. Dort wurde angeregt, dass die Stadt den Mühlenhof ersteigern sollte, um dort eventuell ein Kulturzentrum einzurichten. Doch die für Mitte März angesetzte Zwangsversteigerung hat nicht stattgefunden, dem Anliegen der Bezirksvertretung konnte die Stadt daher auch nicht nachkommen.
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie kann angesetzt werden, wenn der Eigentümer finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Das Gericht verwertet dann durch eine Zwangsversteigerung das Eigentum des Schuldners, und der Erlös aus der Versteigerung kommt den Gläubigern zugute. Egal ob Haus oder Wohnungen, Zwangsversteigerungen setzen wie jede andere Vollstreckungsmaßnahme auch einen Vollstreckungstitel des Gläubigers voraus.
Eine angesetzte Zwangsversteigerung lässt sich aber noch abwenden. Nämlich dann, wenn die Betroffenen rechtzeitig handeln und beispielsweise die entsprechende Immobilie vor dem Versteigerungstermin noch veräußern konnten. Der Eigentümer kann dann durch Begleichung seiner Schulden der Zwangsversteigerung seiner Immoblie entgehen.
Warum das Amtsgericht den Versteigerungstermin jedoch im Fall des Mühlenhofes ausgesetzt hat, weiß Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert nicht. „Es gibt das Gerücht, dass kurz vor dem angesetzten Versteigerungstermin am 17. März ein Kaufvertrag geschlossen wurde“, sagt sie. Allerdings sei bislang kein Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen. „Ich weiß auch nichts Näheres“, äußerte sich Olaf Nobis vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt zur Sache.
Es bleibt also abzuwarten, ob der Mühlenhof einen neuen Besitzer gefunden hat, der die Ruine wieder auf Vordermann bringt und Maßnahmen ergreift, um eine Gefährdung durch weitere Einstürze beim Gebäude oder Bodenverunreinigungen durch die abgestellten Kraftfahrzeuge zu verhindern.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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