Stadtrat entscheidet
Zukunft der Neusser Straße liegt nicht in Nippeser Händen
Nippes - (rs) Nichts wird es mit einer schnellen Umsetzung der Umgestaltung der
Neusser Straße. Denn nach einem Beschluss der Bezirksvertretung vom
18. März diesen Jahres fand am 27. April ein Online-Workshop zur
Ausgestaltung der systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Umgestaltung der Neusser Straße in Nippes statt. An diesem nahm neben
den Fachämtern, dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung und dem
Bürgeramt auch die Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert teil. Sie
wurde davon überrascht, dass nicht die Bezirksvertretung Nippes,
sondern der Verkehrsausschuss des Stadtrates wegen der aktuellen
Einordnung der Neusser Straße als Bundesstraße dafür das
beschlussverantwortliche Gremium sei. „Die Bezirksvertretung in der
Beratungsfolge ist demnach nur noch vorberatend“, bedauert die
Bezirksbürgermeisterin. Jahrelang, sowohl in der letzten wie der
vorletzten Wahlperiode, habe die Fachverwaltung stets gesagt, dass die
Neugestaltung der Neusser Straße in der Entscheidungskompetenz der
Bezirksvertretung liegt. Das sei auch noch so bei dem letzten
Beschluss zur Neusser Straße gewesen, der Anfang der 2010er Jahre
gefasst worden war.
Auch das Bürgeramt Nippes sei bis zum Moment des Online-Workshops
davon ausgegangen, dass die Bezirksvertretung entscheidet. „Die
Mitarbeiter des Bürgeramtes waren völlig überrascht, dass dies nun
anders ist“, sagt Diana Siebert. Dem Beschluss der Bezirksvertretung
vom 18. März sei ein Online-Workshop zwischen Bezirksvertretung und
Fachverwaltung vorausgegangen. Auch in diesem sei nicht die Rede davon
gewesen, dass der Workshop mit den Bezirksvertretern nur mit einem
vorberatenden und nicht beschließenden Gremium durchgeführt wird.
Allein diese neue Lage würde dazu führen, dass sich das Projekt zur
Umgestaltung der Neusser Straße verzögert, denn der nächste
Verkehrsausschuss tage erst am 8. Juni 2021, so die
Bezirksbürgermeisterin. „Meine Pflicht und mein Interesse als
Bezirksbürgermeisterin ist es nun, den Beschluss vom 18. März 2021
mit so geringer Verzögerung wie möglich umzusetzen – sowohl
inhaltlich als auch hinsichtlich der Systematischen
Öffentlichkeitsbeteiligung.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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