Verfahren wegen Trunkenheit
Blutprobe für Unfallfahrer und Pannenhelfer

Foto: Polizei NRW - Jochen Tack

Reichshof - Gleich gegen zwei Fahrzeugführer hat die Polizei am frühen
Sonntagmorgen (20. Dezember) ein Verfahren wegen Trunkenheit im
Verkehr eingeleitet. Gegen 1.30 Uhr war eine Streifenwagenbesatzung
auf der Landstraße
336 zwischen Wiehl und Reichshof-Sengelbusch auf zwei Fahrzeuge am
Fahrbahnrand gestoßen. Der vorderste der beiden Wagen hatte einen
Reifenschaden und der hintere Wagen hatte das Licht eingeschaltet,
während zwei Männer dabei waren den Reifen des vorderen Autos zu
wechseln. Einer der Männer ergriff zu Fuß die Flucht, während der
zweite den Polizisten berichtete, dass er mit dem unbeschädigten Auto
lediglich als Pannenhelfer vor Ort sei. Weil ein Alkoholtest mit über
1,4 Promille deutlich positiv ausfiel, musste der Helfer, ein
25-Jähriger aus Reichshof, eine Blutprobenentnahme über sich ergehen
lassen. Im Rahmen der Fahndung traf die Polizei etwa eine Stunde
später den 23-Jährigen Wiehler an, der mit dem ersten Auto unterwegs
gewesen sein dürfte. Hier ergab ein Alkoholvortest einen Wert von
etwa 1,7 Promille, was ebenfalls eine Blutprobenentnahme und die
Sicherstellung des Führerscheins mit sich führte.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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