Flucht vor der Polizei
Eine geglückt, eine misslungen

Foto: Jochen Tack / Polizei

Oberberg - Gelungene Flucht:

Mit einem gestohlenen Roller ist ein Unbekannter am späten
Donnerstagabend (29. April) vor einer Polizeikontrolle geflüchtet.

Um 23:13 Uhr war der Zweiradfahrer einer Streifenwagenbesatzung
aufgefallen, als er über den Busbahnhof in Gummersbach-Derschlag
fuhr. Als die Polizisten den Mann zum Anhalten aufforderten,
flüchtete er über die Eckenhagener Straße und die Bahntrasse vor
der Kontrolle. Die Flucht auf dem Zweirad endete auf der Straße "An
der Agger" als der Unbekannte mit dem Roller gegen einen
Maschendrahtzaun fuhr und zu Fall kam. Seine Flucht setze er zu Fuß
fort und entkam den Beamten. Eine Überprüfung des liegengebliebenen
und leicht beschädigten Kleinkraftrades ergab, dass dieses kurz zuvor
in der Kölner Straße in Bergneustadt gestohlen worden war. Der
Unbekannte wird als etwa 15 bis 30 Jahre alt beschrieben. Er trug eine
schwarze Jogginghose und ein blau-weiß kariertes Holzfällerhemd.
Hinweise bitte an das Verkehrskommissariat Gummersbach unter der
Rufnummer 02261 81990.

Missglückter Fluchtversuch:

Der Fahrer eines schwarzen Kleinkraftrades hat am Donnerstagnachmittag
(29. April) versucht, vor der Polizei zu flüchten. Um 17:48 Uhr fuhr
er auf der Großenbernberger Straße. Als er eine Streife erblickte,
wendete er und gab Gas. Für die Polizisten natürlich Anlass genug,
den Rollerfahrer gründlich unter die Lupe zu nehmen. Sie folgten dem
Rollerfahrer und gaben ihm deutliche Anhaltezeichen. Während seiner
Flucht klappte der Fahrer das Kennzeichen seines Rollers hoch. Er fuhr
in ein Waldgebiet, wo er sich schließlich auf einem Waldweg festfuhr.
Die Polizisten fixierten den Fahrer, der sich nun widerstandslos
festnehmen ließ. Es handelte sich um einen 16-jährigen
Gummersbacher. Grund für die Flucht war offenbar, dass er keinen
Führerschein für den Roller hatte. Eine Überprüfung des Rollers
ergab, dass dieser technisch verändert wurde. Die Polizisten stellten
das Gefährt sicher und fertigten eine Strafanzeige gegen den
16-Jährigen. Dieser musste anschließend den Nachhauseweg zu Fuß
antreten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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