AfD-Landesparteitag (erneut aktualisiert)
Veranstaltung abgesagt

Foto: Polizei/Jochen Tack

Wiehl - Verschiedene Organisationen und Bündnisse haben anlässlich des
Landesparteitages der AfD zu Protestkundgebungen am 14. und 15.
Oktober aufgerufen. Nach der Absage des Landesparteitages der AfD hat
die Polizei Kontakt zu den anderen Veranstaltern aufgenommen. Diese
werden ihre Veranstaltungen überwiegend wie geplant durchführen.

 Die Polizei hat ihr Einsatzkonzept entsprechend angepasst.

 Die angekündigten Straßensperrungen in der Hauptstraße in Wiehl
sind nicht mehr erforderlich.

 

+++ Absage des Parteitags +++

Wie soeben bekannt wurde, ist der AfD-Landesparteitag am kommenden
Wochenende (14./15.10.) in Wiehl abgesagt worden. Die Oberbergische
Polizei ist von der kurzfristigen Absage überrascht worden.

Aus polizeilicher Sicht war die Durchführung der geplanten
Veranstaltung der AfD zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

In der Pressemitteillung heißt es: "Wir, als Polizei haben uns
umfassend auf den Einsatz vorbereitet und bei der Einsatzkonzeption
verschiedene Szenarien berücksichtigt, wodurch die Durchführung der
geplanten Veranstaltungen gesichert ist. Die Polizei steht aktuell im
Kontakt zu den übrigen Veranstaltern und wird das geplante
Einsatzkonzept entsprechend anpassen."

 

+++ Stellungnahme von Bürgermeister Ulrich Stücker +++

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

viele Bürgerinnen und Bürger in Wiehl fragen mich und die Stadt
derzeit, wie wir es, grob zusammengefasst, „zulassen konnten“,
dass die AfD am 14. und 15. Oktober 2017 ihren Landesparteitag in der
Wiehltalhalle durchführen kann.
Im Nachfolgenden möchte ich
über die rechtlichen Hintergründe informieren und persönlich
Stellung beziehen. 
 

Zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar:

Die Richtlinien über die Benutzung der Versammlungsstätten der
Stadt Wiehl sehen keine Einschränkung bei politischen Veranstaltungen
vor.
Die AfD ist eine Partei, die zur Bundestagswahl zugelassen
wurde. Sollte sie verfassungswidrig sein oder agieren, so ist diese
Entscheidung – wenn sie rechtliche Wirkung haben soll - dem
Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
Die Stadt und
Stadtverwaltung sind an Recht und Gesetz gebunden. Dazu gehört, dass
bei Entscheidungen die Zugehörigkeit zu einer zugelassenen Partei
keine Rolle spielen darf.

Die Forderung, der AfD eine Anmietung einer Versammlungsstätte in
Wiehl grundsätzlich zu verwehren, ist die Aufforderung an die Stadt
zu unrechtmäßigem Handeln.
Bezüglich der erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen ist die Stadt Wiehl im engen Kontakt mit der
Kreispolizeibehörde. Die Einschätzungen und Maßnahmen werden der
sich jeweils aktuell zeigenden Sachlage angepasst.
Demonstrationen sind der Kreispolizeibehörde anzuzeigen.
Andere Veranstaltungen sind mit dem örtlichen Ordnungsamt
abzustimmen.

 

Wer sich mit den grundlegendsten rechtlichen Hintergründen
beschäftigen möchte, mag die Artikel 1, 3, 5, 8, 18, 20 und 21 des
Grundgesetzes lesen.
Bedeutet: Die Vermietung der
Versammlungsstätte an die AfD ist rechtlich korrekt. Eine Weigerung
der Stadt, die Halle zur Verfügung zu stellen, wäre ein Akt der
Rechtsbeugung. Dies gilt es zunächst einmal nüchtern
festzustellen. 
 

  • auf Grund der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts
  • Köln wurde der folgende Text angepasst, bzw.
    überarbeitet-
    [/*]

 Meine persönliche Wertung zu dieser Veranstaltung oder zu
geplanten (Gegen-) Veranstaltungen für die Demokratie und für
Toleranz darf hier aus Gründen der einem Bürgermeister obliegenden
Neutralität nicht mehr veröffentlicht werden. Obwohl die Gerichte
Bürgermeistern eine prinzipielle Äußerungsbefugnis zu allen Themen,
welche die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen,
zugestehen (so ausdrücklich das OVG Münster in seinem Urteil vom
04.11.2016 – AZ 15 A 2293/15), wurde der Appell des Düsseldorfer
Oberbürgermeisters, anlässlich einer Demonstration „gegen die
Islamisierung des Abendlandes“ das Licht abzuschalten und an einer
Gegendemonstration teilzunehmen, vom Bundesverwaltungsgericht im
September 2017 als Verletzung des Sachlichkeitsgebotes angesehen. Der
Kölner Oberbürgermeisterin wurde vom VG Köln (Beschluss vom
30.03.2017 – AZ 4 L 75017) vorgeworfen, sie verletzte ihre
Neutralität, wenn sie ein Statement mit dem folgenden Wortlaut unter
Einsatz ihr als Oberbürgermeisterin (allein) in amtlicher Funktion
zustehenden Ressourcen verbreite: „Ich finde es unerträglich, dass
unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei
missbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von
Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist. (
... ) Ich unterstütze ausdrücklich alle, die mit demokratischen und
friedlichen Mitteln ihre Stimme gegen Rassismus, Antisemitismus und
Ausgrenzung erheben. ( ... )."

 In der Linie dieser Rechtsprechung wurde nun auch heute
von der gleichen Kammer des Verwaltungsgerichts Köln im Rahmen einer
einstweiligen Anordnung die Auffassung vertreten, die Kundgabe meiner
persönlichen Meinung auf dieser Seite der Stadt Wiehl verletze das
mir als Bürgermeister obliegende Neutralitätsgebot. Unabhängig
davon, was ich persönlich von dieser Entscheidung halte, nehme ich
die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und respektiere
diese. 
 

Allerdings habe ich jenseits dieser Neutralitätspflicht als
Bürger unbenommen ein Recht auf freie Meinungsäußerung und darf wie
jeder andere Bürger auch für meine persönlichen Wertvorstellungen
eintreten. Auch meiner Amtsführung werde ich diese weiterhin zu
Grunde legen.

 

Ihr

Ulrich Stücker

Bürgermeister der Stadt Wiehl

 

+++ Ursprüngliche Meldung +++

Am Wochenende 14. bis 15. Oktober ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen
im Innenstadtbereich der Stadt Wiehl zu rechnen.

Anlässlich des Landesparteitages der AfD in der Wiehltalhalle in
Wiehl haben verschiedene Organisationen und Bündnisse zu
Protestkundgebungen aufgerufen. Derzeit gehen die verschiedenen
Veranstalter davon aus, dass an beiden Tagen bis zu 1500
Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Aufrufen folgen werden.

Das Grundrecht sich zu versammeln und seine Meinung zu äußern, hat
einen hohen Stellenwert. Aufgabe der Polizei ist es, alle friedlichen
Versammlungen zu schützen. Die Polizei ruft alle
Demonstrationsteilnehmer zu friedlichen Protesten mit demokratischen
Mitteln auf.

Die oberbergische Polizei hat sich intensiv auf den Einsatz
vorbereitet. Mit allen Veranstaltern wurden im Vorfeld
Kooperationsgespräche geführt. Die Polizei geht derzeit von einem
friedlichen Verlauf der Veranstaltungen aus. Sollte es dennoch zu
Störungen oder massiven Beeinträchtigungen kommen, wird die Polizei
diesen mit einem abgestimmten Konzept begegnen.

Die Polizei möchte Behinderungen von Unbeteiligten möglichst
minimieren.

Aufgrund der Einsatzlage ist aber eine Sperrung der Hauptstraße
erforderlich: Die Hauptstraße bleibt zwischen Samstag, 08:00 Uhr, bis
voraussichtlich Sonntagabend, zwischen der Ennenfeldstraße und der
Puhler Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Umfahrung des
gesperrten Bereichs über die Ennenfeldstraße ist möglich. Am
Samstag wird die Hauptstraße wegen verschiedener Veranstaltungen auch
zwischen der Kreuzung Bahnhofstraße und der Ennenfeldstraße für den
Fahrzeugverkehr voraussichtlich bis 21.00 Uhr gesperrt.

Die oberbergische Polizei bittet Anwohnerinnen und Anwohner, sowie
Teilnehmer der verschiedenen Veranstaltungen, bei den persönlichen
Planungen die Situation im genannten Zeitraum und die begrenzten
Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich zu berücksichtigen.

Wir danken Ihnen vorab für Ihr Verständnis, wenn es durch die
Aufgabenwahrnehmung der Polizei zu Beeinträchtigungen kommen sollte.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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