Private Kontaktbeschränkungen bis 1. Februar
14 Virus-Mutanten in Oberberg
Oberberg - Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen, die der Oberbergische
Kreis mit seiner Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 für das
Kreisgebiet festgelegt hat, galten bis gestern. Die
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bis 1.
Februar!
„Wir sind zur Entscheidung gelangt, die Kontaktbeschränkung für
den privaten Bereich weiter aufrechtzuerhalten“, gibt Landrat Jochen
Hagt nach der Sitzung bekannt. Die Entscheidung wurde vom Krisenstab
des Oberbergischen Kreises in Abstimmung mit dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
getroffen.
Die Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Treffen nur zwischen
Angehörigen eines Hausstandes sowie einer weiteren Person zulässig
sind. Diese Regelung für den öffentlichen Raum gilt im
Oberbergischen Kreis weiterhin auch für den privaten Bereich.
Ausnahmen werden in der Allgemeinverfügung unter www.obk.de/corona-av
beschrieben. Die Allgemeinverfügung tritt
heute, 26. Januar 21, in Kraft tritt und mit Ablauf des 1.2.2021
außer Kraft.
Die Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 25.01.2021 gültigen
Fassung sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer
7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere
Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen
Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50
bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.
„Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass dieses Ziel im
Oberbergischen Kreis nicht ohne weitere Kontaktreduzierungen erreicht
werden kann. Auch vor dem Hintergrund der nachgewiesenen
Virus-Mutante H69/V70 im Kreisgebiet sollten die Kontakte auf das
absolut notwendige Minimum heruntergeschraubt werden“, sagt
Landrat Jochen Hagt.
„Die Neuinfektionen im Oberbergischen Kreis sind nach wie vor in
großen Teilen auf den privaten Bereich zurückzuführen“, sagt
Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes. Sie macht
deshalb klar, was jetzt besonders wichtig ist: „Ein Haushalt darf
sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer
dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere Person.“
Die Kontaktkette und damit auch die mögliche Infektionskette werde
sonst mit jedem Kontakt länger.
Das Präsenz-Verbot von Veranstaltungen zur Religionsausübung
gilt nicht mehr. Die Corona-Schutzverordnung gibt in ihrer
aktuellen Fassung strengere Rahmenbedingungen für die
Durchführung der Veranstaltungen vor.
Die durch den Oberbergischen Kreis angeordnete FFP2-Maskenpflicht in
Pflegeeinrichtungen wird nicht erneuert, da diese Regelung inzwischen
durch bundesweit geltende Vorgaben abgedeckt wird.
Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird nicht
verlängert.
Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis
häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.
Virus-Mutante in 14 Fällen nachgewiesen
Der Oberbergische Kreis führte eine proaktive
Stichproben-Untersuchung auf Virus-Mutanten im Oberbergischen Kreis
durch. Es wurden 100 Proben aus dem gesamten Kreisgebiet zur
Typisierung an die Virologie der Uniklinik Köln übersandt.
Zwischenzeitlich liegen alle Ergebnisse der Probenauswertung vor.
„Bei 14 der 100 Proben wurde eine Mutante nachgewiesen. Nach
weitergehenden Untersuchungen meldete die Virologie zurück, dass es
sich in allen Fällen um die Mutante H69/V70 handelt“, berichtet
Landrat Jochen Hagt.
Die bestätigten Fälle weisen einen Bezug zu Bergneustadt,
Marienheide, Morsbach, Reichshof, Nümbrecht und Waldbröl auf.
H69/V70 bezeichnet eine Mutante des Coronavirus SARS-CoV-2, bei der
eine doppelte Deletion („Löschung“) im Gen des Spikeproteins
vorliegt. „Diese Deletion kann in vielen, ganz verschiedenen,
Virusstämmen weltweit nachgewiesen werden. Sie wurde unter
anderem in Dänemark auf einer Nerz-Farm gefunden“, berichtet Kaija
Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
Die Virologie habe rückgespiegelt, dass die Deletion 69/70 mit einer
erhöhten Infektiösität einhergehen könne, da sie zu einem
bevorzugten Andocken an menschliche Zellen führen kann. Anders als
ursprünglich durch die Virologie mitgeteilt, handele es sich bei der
nachgewiesenen Mutante im Oberbergischen Kreis nicht um
eine besonders infektiöse Unterkategorie der britischen Virusmutante.
„Die Virologie hat uns nunmehr mitgeteilt, dass bei der britischen
Variante B 1.1.7. neben dem Vorliegen der Deletion
69/70 noch weitere Deletionen notwendig sind“, sagt Kaija Elvermann.
Auch zukünftig führt der Oberbergische Kreis in enger Zusammenarbeit
mit der Virologie der Uniklinik Köln Untersuchungen auf
Virus-Mutanten im Oberbergischen Kreis durch.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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