Retter in der Not: Rauchmelder
Ab 1. Januar gilt in NRW die Rauchmelder-Pflicht
Oberberg - Rauchwarnmelder sind seit 1. Januar landesweit in allen Häusern und
Wohnungen Pflicht. Hauseigentümer und Vermieter müssen die Geräte
dann in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren.
„Das ist eine Neuerung, die Leben retten kann“, begrüßte Landrat
Jochen Hagt die Gesetzesänderung.
Wie notwendig die kleinen Geräte im Ernstfall sind, verdeutlicht die
Statistik. 80 Prozent der Brandtoten sind Opfer des Rauchs und nicht
des Feuers. Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten
tödlich sein. Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht.
Auch im Oberbergischen Kreis ist in der Vergangenheit durch fehlende
Warnmelder zu gefährlichen Situationen gekommen.
„Wer glaubt, dass man die Rauchentwicklung im Schlaf bemerkt, irrt
sich. Der Qualm weckt Sie nicht, weil der Geruchssinn im Schlaf
heruntergefahren wird. Nur ein Rauchmelder bietet Selbstschutz“,
erklärte Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling.
Bereits seit April 2013 müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern
ausgestattet werden, nun auch bestehende Bauten. „Rauchwarnmelder
sind preiswert und mit wenigen Handgriffen installiert. Die
Anschaffung dient ihrer eigenen Sicherheit“, appelliert Landrat
Jochen Hagt für die Lebensretter in jedem Haushalt. Kreisbrandmeister
Frank-Peter Twilling rät: „Bitte achten Sie beim Kauf auf die
Prüfzeichen VDE und VDS. Sie stehen für eine geprüfte Qualität.“
Das Ministerium Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die wichtigsten Fragen und
Antworten zum Thema auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Wichtige Hinweise zur Funktion und einfachen Installation von
Rauchmeldern gibt es außerdem unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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