Keine Geflügelausstellungen
Auch Geflügelmärkte sind verboten

Foto: OBK

Oberberg -  Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat ab Dienstag, dem 15.
November 2016 die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände in
Risikogebieten angeordnet. Damit soll einer Ausbreitung der
Vogelgrippe durch das Virus H5N8 nach NRW vorgebeugt werden. Zu diesen
Risikogebieten gehört der Oberbergischer Kreis aktuell nicht.
Jedoch gilt seit heute ein Verbot von Geflügelausstellungen und
Märkten sowie ähnlichen Veranstaltungen im gesammten Oberbergischen
Kreis. Darüberhinaus gibt es weitere Biosicherheitsmaßnahmen, die
wir allen Betrieben unabhängig von der Bestandsgröße sowie auch
für Zoos, Vogelparks und ähnliche Einrichtungen empfehlen. Die
Schutzmaßnahmen im Überblick:
• Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten
Einrichtungen zur Schuhdesinfektion
zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten)
• Betreten der Geflügelhaltungen nur mit Schutzkleidung
• Umfassende Reinigung und Desinfektion nach jeder Einstallung oder
Ausstallung von
Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und
Behältnisse)
• Nachmeldung von Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim
jeweils zuständigen
Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW unter Angabe auch der
Haltungsform (Freiland
oder Stallhaltung)
• Kein Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen
oder mobile Geflügelhändler
Das Veterinäramt macht nochmals darauf aufmerksam, dass alle Besitzer
von Gefügel gesetzlich verpflichtet sind, entweder bei der
Tierseuchenkasse oder beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises
(Telefon 0 22 61/88 39 05) angemeldet zu sein. Denn nur so kann im
Seuchenfall auch eine Entschädigung gezahlt werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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