Entsorgung Schmutzwasser
Auf ordnungsgemäße Entsorgung achten
Oberberg - Abwässer, wie Putzwasser, dürfen ebenso wie Milch oder Poolwasser
und Ähnliches nicht über einen Straßenablauf entsorgt werden.
Darauf weist das Umweltamtes des Oberbergischen Kreises hin.
„Eine fachgerechte Entsorgung darf nur über sanitäre Anlagen
erfolgen. Nur so wird sichergestellt, dass Schmutzwasser über einen
Misch- oder Schmutzwasserkanal auch zum Klärwerk gelangt“, sagt
Frank Herhaus, Umweltdezernent der Kreisverwal-
tung. Herhaus weist darauf hin, dass Straßenabläufe oftmals
ungereinigt in Flüsse und Bäche führen und damit die Möglichkeit
besteht, dass bei nicht ordnungsgerechter Entsorgung schädliche
Inhaltsstoffe über den Regenwasserkanal in ein Gewässer gelangen.
„Die chemischen Substanzen haben das Potenzial, die heimische Flora
und Fauna in den Fließgewässern zu schädigen“, so der
Umweltdezernent weiter, der abschließend den dringenden Appell
ausspricht, im Sinne des Erhalts der Artenvielfalt auf eine
ordnungsgemäße Entsorgung zu achten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.