Straßenverkehsamt: Anmelderegelung
Auf Termine muss länger gewartet werden

Zulassungen sind bei der Hauptstelle des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach wieder möglich. | Foto: Serkan Gürlek
  • Zulassungen sind bei der Hauptstelle des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach wieder möglich.
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Oberberg - In der Hauptstelle des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen
Kreises in Gummersbach wurden im Zusammenhang mit dem Coronavirus
vorsorgliche Maßnahmen ergriffen, um Ansteckungsmöglichkeiten zu
reduzieren. Nur Personen mit vereinbartem Termin haben im Regelfall
Zutritt zum Straßenverkehrsamt!

Die Hauptstelle in Gummersbach vergibt für Privatpersonen Termine
für Zulassungsanliegen - Buchung unter www.obk.de/termin. Darüber
hinaus werden Abmeldungen, soweit es die personellen Kapazitäten
zulassen, ohne Termin vorgenommen. Wegen der akuten Terminknappheit
werden allerdings bis auf Weiteres keine Adress- und
Namensänderungen, Ausfuhrkennzeichen, Verluste von Fahr-

zeugbriefen und Kurzzeitkennzeichen bearbeitet.

Andere Anliegen werden nach vorheriger telefonischer Rücksprache
bearbeitet - beispielsweise Führerschein-Angelegenheiten,
Parkberechtigungen, verkehrsregelnde Maßnahmen. Die Kfz-Zulassung ist
telefonisch unter 0 22 61/88 36 45 sowie E-Mail (zulassung@obk.de)
erreichbar. Die Führerscheinstelle ist unter 0 22 61/88 36 15 sowie
fahrerlaubnis@obk.de zu erreichen. Der Oberbergische Kreis weist
darauf hin, dass das Terminkontingent begrenzt ist. Die Nachfrage nach
Terminen ist zurzeit sehr hoch, vor allem, weil das
Straßenverkehrsamt eine Woche geschlossen war. „Wir bitten um
Verständnis, dass es deshalb momentan länger dauern kann, bis Sie
einen Termin erhalten“, sagt Ordnungsdezernentin Birgit Hähn.

Bürger, die ein Zulassungsanliegen haben, werden gebeten,
regelmäßig unter www.obk.de/termin nachzuschauen, ob ein Termin
freigeworden ist. „Wir bitten Kundinnen und Kunden, die einen Termin
wider Erwarten nicht wahrnehmen können, Ihren Termin zu stornieren.
Die Termine können dann neu vergeben werden“, so Hähn.

Das Straßenverkehrsamt schaltet darüber hinaus täglich Termine
frei.

Regelungen für Händler und Zulassungsdienste

Händler und Zulassungsdienste werden gebeten, sich montags bis
donnerstags per Mail unter haendlerzulassung@obk.de zu melden. Diese
Meldung muss die Anzahl und die Art der mitzubringenden
Zulassungsanliegen beinhalten. Händler und Zulassungsdienste bekommen
vom Straßenverkehrsamt per E-Mail einen Abgabetermin mit Tag und
Uhrzeit mitgeteilt, an dem die Unterlagen beim Straßenverkehrsamt
eingereicht werden können. Es muss damit gerechnet werden, dass
eingereichte Unterlagen nicht am Abgabetag wieder ausgegeben werden
können. Die Zusage eines Abgabetermins erfolgt unter Vorbehalt.

Niederlassungen

Die Niederlassungen des Straßenverkehrsamtes in Waldbröl und
Hückeswagen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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