Medizinische Masken für Bedürftige
Ausgabe in Jobcentern und Sozialämtern
Oberberg - Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 8,7 Millionen medizinische Masken
für bedürftige Menschen in NRW zur Verfügung. Fünf Millionen
Masken gehen an die Kreise und kreisfreien Städte, 3,7 Millionen
Stück gehen an Tafeln und Wohlfahrtsverbände.
Der Oberbergische Kreis erhält 47.000 medizinische Masken. Der Kreis
gibt die Mund-Nase-Bedeckungen an die 13 oberbergischen
Jobcenter-Standorte in den Kommunen sowie die Sozialämter der Städte
und Gemeinden weiter. Das Deutsche Rote Kreuz holte die Masken beim
Land ab, nimmt die Aufteilung der Masken vor und hat sie an die
einzelnen Standorte gebracht. Die Weiterverteilung erfolgt über die
Einsatzeinheiten beziehungsweise Ortsvereine des DRK und die Malteser.
Von dort erfolgt die Verteilung an die berechtigten Personen. Pro
berechtigter Person werden voraussichtlich drei medizinische Masken
ausgegeben.
Anspruch auf das kostenfreie Angebot haben Personen, die eine der
folgenden Leistungen erhalten:
• Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
• Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 des SGB 12)
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 des
SGB 12)
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht in
der aktuell gültigen Fassung das Tragen einer medizinischen Maske
(sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 oder Masken der Standards
KN95/N95 oder FFP2) beispielsweise an folgenden Orten und Bereichen
vor:
• Einzelhandelsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Banken
• Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen
• im Personennahverkehr - auch an Bahnhöfen und Haltestellen -
sowie beim Fahrgemeinschaften
• während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur
Religionsausübung
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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