Kostenfreie Schnelltests
Außerdem: Jahreswertung der Infektionslage
Oberberg - Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW sieht einige Lockerungen in
Nordrhein-Westfalen vor. In manchen Fällen ist ein negatives
Schnelltest-Ergebnis erforderlich, um ein Angebot wahrnehmen zu
dürfen, so zum Beispiel für Kosmetikbehandlungen. Zudem haben laut
der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes asymptomatische
Personen einmal pro Woche Anspruch auf die kostenfreie Testung mittels
Schnelltest (POC-Antigen-Test).
Kurzfristig umfangreiche Schnelltest-Angebote zu schaffen, ist in
Nordrhein-Westfalen Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.
Die Kreisverwaltung setzt auf dezentrale und vielfältige Angebote in
allen Kommunen und steht dazu mit medizinischen Einrichtungen,
Apotheken und privaten Anbietern im Austausch.
Landrat Jochen Hagt: „Die Bereitschaft zur Unterstützung ist
erfreulicherweise groß. Insbesondere freut mich, dass viele
Apothekerinnen und Apotheker ihre Unterstützung zugesagt haben und
das, obwohl sie sich bereits maßgeblich an der Aufbereitung
der Impfstoffe im Impfzentrum beteiligen.“
Bisher haben 22 Apotheken aus allen oberbergischen Städten und
Gemeinden im Rahmen der Gespräche ihr Interesse bekundet. Ebenso
wollen sich einige Kliniken und ein Unternehmer
mit Testbussen beteiligen. Weitere Gespräche mit interessierten
Anbietern laufen. Die ersten Anträge für die Beauftragung als
Teststelle sind bereits bei der Kreisverwaltung eingegangen.
„Beauftragte Anbieter erhalten eine sogenannte Teststellennummer, um
ihre Leistung abrechnen zu können“, sagt Landrat Jochen Hagt. Die
Abrechnung der Kosten der Tests und der Testdurchführung erfolgt
durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kosten trägt der Bund.
Die Kreisverwaltung veröffentlicht unter www.obk.de/teststellen
eine Auflistung der zugelassenen Teststellen und näheren Angaben
zum Ablauf vor Ort, wie einer vorherigen Terminvereinbarung. Die Liste
wird fortlaufend ergänzt.
Nur die genannten Teststellen sind im Oberbergischen Kreis zur
kostenfreien Testung im Rahmen der wöchentlichen kostenfreien
Bürgertestung mittels Schnelltest beauftragt und berechtigt.
„Bei positivem Schnelltest muss das Ergebnis mit einem zusätzlichen
PCR-Test abgesichert werden. Mir ist wichtig, dass die Anbindung
an das Gesundheitsamt funktioniert und das Amt zuverlässig Kenntnis
über positive Ergebnisse erhält“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Weitere Informationen zum Thema
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen führt auf seiner Internetseite
www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw die aktuell
gültigen Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes
auf.
Informationsseite zum Thema Coronavirus in Oberberg:
www.obk.de/coronavirus
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
www.obk.de/corona-faq
Allgemeinverfügungen zur Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen in
oberbergischen Einrichtungen:
www.obk.de/corona-av
Corona Jahresbericht
Ein Corona-Bericht über den Verlauf im Oberbergischen Kreis kann
kostenfrei als PDF-Dokument heruntergeladen oder eingesehen werden
unter: www.obk.de/corona-bericht
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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