15-km-Radius gilt auch für Oberberg
Bewegungsradius wird eingeschränkt

Corona-Testverfahren:  Ein Nasen- und Rachenabstrich wird entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor übersandt. | Foto: Oberbergischer Kreis
  • Corona-Testverfahren:  Ein Nasen- und Rachenabstrich wird entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor übersandt.
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Oberberg - Ab heute, Dienstag, 12. Januar, gilt der 15-km-Radius für den
Oberbergischen Kreis. Die Bewegungsfreiheit wird damit
eingeschränkt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute Abend eine Corona-
Regionalverordnung veröffentlicht, mit der der Bewegungsradius für
einige Gebiete in Nordrhein-Westfalen auf 15 Kilometer eingeschränkt
wird. Betroffen sind Kreise und kreisfreie Städte mit
einer erhöhten 7-Tage-Inzidenz. Auch für das Kreisgebiet des
Oberbergischen Kreises legt das Land einen eingeschränkten
Bewegungsradius fest. Die Corona-Regionalverordnung tritt heute
in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.

Innerhalb des Oberbergischen Kreises dürfen sich die Bürgerinnen
und Bürger laut Verordnung im Rahmen der geltenden Schutzmaßnahmen
frei bewegen.
Der eingeschränkte Bewegungsradius greift beim
Verlassen des Kreisgebiets. Das Kreisgebiet darf nur in einem Umkreis
von 15 Kilometern (Luftlinie) ab der Grenze des eigenen Heimatorts
(Stadt oder Gemeinde im Kreisgebiet) verlassen werden. Personen, die
außerhalb des Kreisgebietes leben, dürfen den Oberbergische Kreis
aufsuchen soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der
Grenze des eigenen Heimatorts (Stadt oder Gemeinde außerhalb
Kreisgebiets) nicht überschritten wird.
Den verbindlichen Wortlaut und Ausnahmen entnehmen Sie bitte der
Corona-Regionalverordnung des Landes NRW.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und
-präsidenten beschlossen am
05. Januar 2021 eine bundesweite Verschärfung der
Lockdown-Maßnahmen. Dabei vereinbarten
Sie auch die Einschränkung des Bewegungsradius für Kreise und
kreisfreie Städte mit einer 7- Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen
pro 100.000 Einwohnern oder höher.

Zu den seit gestern geltenden Regelungen gibt es eine
Videobotschaft von Landrat Jochen Hagt: Sie finden das Video
auf dem YouTube-Kanal des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/

11. Januar:

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist auf 244,8 gesunken. Dennoch: Ab heute
gelten die verschärften Regeln für den Oberbergischen Kreis
(zunächst bis 25. Januar). Dazu gehören eine Ausgangssperre ab 22
Uhr sowie private Kontaktbeschränkungen.

Näheres siehe unten:

10. Januar:

Corona in Oberberg: 7-Tage-Inzidenz knapp unter 300 +++ Verschärfte
Regelungen für das Kreisgebiet ab Mitternacht gültig +++
Oberbergischer Kreis legt Kontaktbeschränkungen für den privaten
Bereich, Ausgangssperre und weitere Maßnahmen fest.

Seit gestern wurden 136 weitere Personen aus dem Oberbergischen Kreis
positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die 7-Tage-Inzidenz für den
Oberbergischen Kreis liegt aktuellbei 292,2
(Stand: 10.01.2021).

Aufgrund des starken Anstiegs der Inzidenz, berief Landrat Jochen Hagt
heute den Krisenstab des Oberbergischen Kreises ein. „Gestern und
heute, hat sich gezeigt, dass das Überschreiten des Grenzwertes am
Freitag leider kein Ausreißer war. Die Inzidenz ist weiter stark
angestiegen. Mittelfristig rechne ich nicht mit einer nachhaltigen
Senkung der Inzidenz, wenn wir keine Maßnahmen ergreifen“, sagt
Landrat Jochen Hagt. Vor diesem Hintergrund habe der Krisenstab
heute über weitere Maßnahmen für das Kreisgebiet beraten und diese
mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgestimmt.

Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre, FFP2-Maskenpflicht

Folgende Maßnahmen werden heute mit einer Allgemeinverfügung bekannt
gemacht und treten morgen, 11.01.2021, für das Kreisgebiet des
Oberbergischen Kreises in Kraft. Die Maßnahmen
sind zunächst bis einschließlich 25. Januar 2021 befristet.

Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten
Bereich:
Treffen sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer
weiteren Person zulässig. Die weitere Person kann von
betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand
begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann
auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen
Kindern begleitet werden.

Ausgangssperre:
Von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
Ausnahmen siehe Allgemeinverfügung.

Präsenz-Versammlungen zur Religionsausübung werden
untersag
t.

Verlängerung der FFP2-Maskenpflicht in
Pflegeeinrichtungen
.

Derzeit keine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer:
Weitere Konkretisierungen des Landes NRW bleiben abzuwarten. Die
Rechtsverordnung des Landes wird morgen erwartet.
Den verbindlichen Wortlaut der angeordneten Regelungen gibt es in der
Allgemeinverfügung, die unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht
wird sowie ergänzend der Coronaschutzverordnung unter
www.land.nrw/corona.

Einhaltung wird von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert

„Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen verstärkt kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen
Bußgelder“, macht Landrat Jochen Hagt deutlich. Das
Infektionsgeschehen abzuflachen und eine Überforderung des
Gesundheitssystems zu verhindern, habe jetzt oberste Priorität:
„Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen
Kreises die Situation ernst zu nehmen. Mir ist bewusst, dass die
festgelegten Einschränkungen ein großer Einschnitt sind. Sie sind
jetzt aber zwingend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen zu
reduzieren. Die Kontakte müssen dafür auf das absolut notwendige
Minimum reduziert werden.“

Hintergrund der Entscheidung

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 200, sieht
die Coronaschutzverordnung NRW in der bis zum 10. Januar 2021
gültigen Fassung sowie der ab dem 11. Januar 2021 gültigen
Fassung vor, dass Kreise und kreisfreie Städte die Erforderlichkeit
zusätzlicher Schutzmaßnahmen prüfen und diese im Einvernehmen mit
dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(MAGS) anordnen können. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen
Kreis überschritt am vergangenen Freitag (08.10.2021) den
Schwellenwert von 200. Das Ministerium empfahl dem Oberbergischen
Kreis zunächst die weitere Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz abzuwarten
und zu prüfen, ob diese deutlich und nachhaltig über 200 liegen
wird. Demnach sollte erst Anfang der
kommenden Woche über mögliche Maßnahmen entschieden werden.

Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis

Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus. Das
Hauptinfektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis spielt sich in der
Gruppe der Erwachsenen zwischen 20 und 69 Jahren
ab. Viele Infektionen resultieren nach Erkenntnissen des
Gesundheitsamtes aus dem privaten Bereich. Bis zu 50 Prozent dieser
Infektionen gehen auf das familiäre Umfeld zurück. Ein
Zusammenhang mit den zurückliegenden Feiertagen ist vor dem
Hintergrund der Inkubationszeit sehr wahrscheinlich. Derzeit gibt es
keine Ausbrüche im Zusammenhang mit Schulen. Der
Lockdown zeigt in diesem Bereich Wirkung. Es gibt sehr vereinzelt
Infektionen mit Bezug zu Kindertageseinrichtungen. Die
Pflegeeinrichtungen im Oberbergischen Kreis sind moderat
betroffen.
Im Austausch mit dem Landeszentrum Gesundheit wurde zudem
widergespiegelt, dass der Oberbergische Kreis nach den Feiertagen
seine Testkapazitäten vergleichsweise schnell wieder voll
hochgefahren hat. Dies bedeutet, das mögliche Infektionsketten früh
infiziert wurden und die Dunkelziffer vermutlich niedrig liegt.

Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Alle Pressemitteilungen zum Thema: www.obk.de/coronapm
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis:
www.obk.de/coronazahlen

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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