Grünstreifen für Insekten
Bis zu 500 Euro für Landwirte

Mahdnutzung im Grünland mit unbearbeitetem Grasstreifen dient dem Insektenschutz. | Foto: OBK
  • Mahdnutzung im Grünland mit unbearbeitetem Grasstreifen dient dem Insektenschutz.
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Oberberg - Um den Schutz von Insekten und anderen Tierarten auf Wiesen zu
verbessern, setzt der Oberbergische Kreis die im Rahmen des Programms
„Klima-Umwelt-Natur Oberberg“ (www.obk.de/kuno) im vergangenen
Jahr erstmals angebotene Förderung fort:

Landwirtinnen und Landwirte, die etwas für den Schutz der heimischen
Tierwelt tun wollen, sind aufgerufen, bei jeder Mahdnutzung im
Grünland einen mindestens fünf Meter breiten Grasstreifen
unbearbeitet stehen zu lassen. Dadurch werden blühende
Nahrungspflanzen gesichert.

Rückzugsraum

für Insekten

Gleichzeitig entsteht ein Rückzugsraum für Insekten, die während
der Wiesenmahd dorthin ausweichen können.

Pro 100 laufende Meter eines solchen Streifens erhalten teilnehmende
Landwirtinnen und Landwirte eine einmalige Förderung von 50 Euro.
„Auf diese Weise ermöglichen wir es der Landwirtschaft, ganz
einfach einen freiwilligen Beitrag zum Naturschutz zu leisten und
dafür unbürokratisch eine kleine Anerkennung zu erhalten“, sagt
Landrat Jochen Hagt.

Das Programm fand im vergangenen Jahr grundsätzlich das Interesse der
Landwirte, aufgrund der Futterknappheit und Trockenheit konnten viele
jedoch nicht auf das Tierfutter verzichten und daher nicht teilnehmen.
Trotzdem wurden im vergangenen Jahr insgesamt 4,8 Kilometer
Grasstreifen als Refugien für Insekten gesichert.

Das Projekt entwickelte der Oberbergische Kreis gemeinsam mit
Fachleuten aus der Landwirtschaft, des ehrenamtlichen Naturschutzes
und der Biologischen Station Oberberg. „Diese Zusammenarbeit ist ein
weiteres gelungenes Beispiel für das Funktionieren der Modellregion
Land-

wirtschaft und Naturschutz“, freut sich Planungsdezernent Frank
Herhaus, in dessen Fachbereich das Projekt umgesetzt wird. „Solche
Themen können erfolgreich nur in enger Zusammenarbeit umgesetzt
werden.“

Die budgetierten Fördermittel werden für Silageflächen und
Heuwiesen gleichermaßen gewährt, um in beiden Nutzungsarten die
Lebensbedingungen für die Tierwelt zu verbessern.

Dabei ist die Fördersumme je Betrieb auf 500 Euro begrenzt, um
möglichst vielen Landwirtinnen und Landwirten die Teilnahme zu
ermöglichen.

Das einfach gehaltene Antragsformular mit den genaueren Bestimmungen
findet sich zum Download auf der Internetseite des Oberbergischen
Kreises www.obk.de/kuno (Antragsformular für Landwirtinnen und
Landwirte zur Förderung von Insektenschutzstreifen). Für eine
Beantragung kann es ausgedruckt und ausgefüllt und unterschrieben an
das Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität in Gummersbach,
Karlstraße 14, geschickt werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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