Landschaftsplan für Gummersbach
Bürgerbeteiligung an der Aufstellung

Umriss des Landschaftsplans Nr. 12 Gummersbach. | Foto: Grafik/Foto: OBK
  • Umriss des Landschaftsplans Nr. 12 Gummersbach.
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Gummersbach - Der Oberbergische Kreis als Träger der Landschaftsplanung geht
erstmals mit dem Landschaftsplan Nr. 12 „Gummersbach“ in das
öffentliche Beteiligungsverfahren. Mit diesem letzten Landschaftsplan
findet die Landschaftsplanung im Oberber-

gischen Kreis ihren Abschluss.

In einem Landschaftsplan werden die Ziele und Erfordernisse des Natur-
und Landschaftsschutzes im Außenbereich dargestellt.

Anders als in einem Bebauungsplan geht es nicht um bebaubare oder
bebaute Grundstücke, sondern um die freie Landschaft. Der
Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 12 „Gummersbach“ sind
große Teile des Gebietes der Stadt Gummersbach sowie nördlich
angrenzende Bereiche in der Gemeinde Marienheide.

Bereits im kommenden Jahr wird das Amt für Planung und Straßen mit
der Überarbeitung und Aktualisierung der bisher aufgestellten
Landschaftspläne beginnen.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Bürger im Laufe des
Verfahrens mehrfach die Möglichkeit haben, sich über die Aufstellung
des Landschaftsplanes zu informieren und sich daran zu beteiligen.

Die Planunterlagen können bei der Kreisverwaltung in Gummersbach,
Moltkestraße 34, im Amt für Planung und Straßen während der
Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Außerdem können die Daten unter www.obk.de, Rubrik
Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen, heruntergeladen werden.

Zusätzlich bietet das Amt für Planung und Straßen am Montag, 11.
Dezember, um 18 Uhr im Sitzungsraum Hohenzollernbad (gegenüber des
Kreishauses) in Gummersbach, Moltkestraße 45, einen Info-Abend für
Bürger an; telefonische Auskünfte unter 0 22 61/88 61 81.

Grundstückseigentümer können mit einem Blick auf die Planungskarte
erkennen, ob ihre Flächen eine besondere Bedeutung für den
Naturschutz haben oder nicht. Anregungen und Bedenken zur Planung
können noch bis 22. Dezember beim Oberbergischen Kreis eingereicht
werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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