Tempolimit Schladernring
Durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung
Oberberg - Der Oberbergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis haben gemeinsam
entschieden, für den Abschnitt der B 256 zwischen dem Kreisel bei
Panarbora in Waldbröl und der „Präsidentenbrücke“ in Schladern
durchgehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.
Grundsätzlich gilt dann eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
Stundenkilometern. In entsprechend gekennzeichneten Kurvenbereichen
gilt darüber hinaus eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
Stundenkilometern. Die Umsetzung erfolgt in der kommenden Woche.
Die Abschnitte unterschiedlicher Geschwindigkeitsregelung wurden im
Rahmen von Befahrungen durch Kradfahrer der Polizei ermittelt.
Die bereits seit 2003 geltende Sperrung einer Teilstrecke für
Motorräder an den Wochenenden von März bis Oktober bleibt bestehen.
Beide Kreise verfolgen mit der getroffenen Anordnung das Ziel, die
Gefahrenlage, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse,
des kurvigen Verlaufs, der unterschiedlichen gefahrenen
Geschwindigkeiten verschiedener Verkehrsteilnehmender und der
auffälligen Unfalllage besteht, zu reduzieren.
Diese Gefahrenlage übersteige das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung erheblich. Zudem komme
man den Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich der bestehenden
Lärmbelästigung entgegen, da mit der angeordneten
Geschwindigkeitsbegrenzung auch eine Lärmre-
duzierung einhergehe.
„Wir hoffen, mit den angeordneten Maßnahmen, die sich insbesondere
in den letzten Jahren zum Negativen entwickelnde Situation auf dem
Schladernring zu entschärfen“, zeigt sich Landrat Jochen Hagt
zuversichtlich. „Als zielführend sehe ich das gemeinsame Vorgehen
der beiden Kreise an.“ Die Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises,
Svenja Udelhoven, ergänzt: „Insgesamt wird die Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit dazu führen, dass alle
Verkehrsteilnehmenden langsamer unter-
wegs sind.
Hierdurch werden sowohl das Unfallrisiko als auch die Unfallfolgen
gemindert.“ Sowohl Hagt als auch Udelhoven erwägen zudem, für die
genannte Strecke einen Verkehrsversuch zu beantragen, der die
angeordnete Be-
schilderung durch eine neuartige Markierung der Fahrbahn ergänzt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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