Oberbergs Inzidenzwert zu hoch
Einschränkungen gelten bis 14. März

Corona-Testverfahren:  Ein Nasen- und Rachenabstrich wird entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor übersandt. | Foto: Oberbergischer Kreis
  • Corona-Testverfahren:  Ein Nasen- und Rachenabstrich wird entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor übersandt.
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Oberberg - In den letzten Tagen sind im Oberbergischen Kreis wieder vermehrt
Bürger positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Die 7-Tage-Inzidenz
steigt weiter - und liegt mittlerweile über 120.

Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat  beschlossen, die 
Corona-Schutzmaßnahmen für das Gebiet des Oberbergischen Kreises an
die ab 8.03.2021 geltende Corona-Schutzverordnung anzupassen und
zunächst bis zum 14.03.2021 zu verlängern.

Maßnahmen werden angepasst und verlängert

• Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Bereich wird auf den
privaten Bereich übertragen: Zulässig ist die Zusammenkunft von max.
zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von
höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind
ausgenommen).
• Begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen zur
Religionsausübung.
• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen
Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen
Wohnformen der Eingliederungshilfe.

Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der
Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Oberstes Ziel bleibt die Reduzierung der Infektionen
„Nachdem die Inzidenz seit Jahresbeginn zunächst kontinuierlich
gesunken ist, steigt die Inzidenz seit den letzten Tagen wieder an.
Ursächlich hierfür ist die Ausbreitung v.a. der britischen
Virusmutation B.1.1.7. Aktuell konnte bei 41% der derzeit aktiven
Fälle im Oberbergischen Kreis eine Virusmutation nachgewiesen werden,
verteilt über die gesamte Kreisfläche“, erklärte Landrat
Jochen Hagt. „Die britische Mutation ist wesentlich ansteckender und
verbreitetet sich somit schneller in der Bevölkerung. Zudem ist das
Infektionsgeschehen nach wie vor diffus“, ergänzte
die Leiterin des Gesundheitsamtes, Kaija Elvermann. Es sei daher
weiterhin wichtig, sich -vor allem vor dem Hintergrund der aktuell
beschlossenen Öffnungsschritte auf Landesebene - bewusst zu
machen, dass jeder persönliche Kontakt ein potentielles
Infektionsrisiko in sich berge und alle Bürgerinnen und Bürger
gemeinsam durch die Einhaltung der AHA+L-Regeln zur Eindämmung des
Virus beitragen könnten.

„Unser Ziel muss weiterhin sein, das Infektionsgeschehen im
Oberbergischen Kreis zu reduzieren und jedenfalls
landesdurchschnittliche Inzidenzwerte zu erreichen, um auf dieser
Basis Öffnungsschritte vollziehen zu können, wie sie aktuell
zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und
–präsidenten vereinbart wurden“, begründet der Landrat die
Entscheidung.

In Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW werden die bislang geltenden Maßnahmen daher nochmals um
zunächst eine Woche verlängert. Eine Anpassung an die neue
Corona-Schutzverordnung erfolgt insoweit, als dass jetzt im privaten
Bereich eine Zusammenkunft von max. zwei Haushalten bis zu einer
Gesamtzahl von höchstens fünf Personen zulässig ist, wobei Kinder
bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung
der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare
unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand
gelten.

Angebot für kostenlose Schnelltests

Die geplanten Öffnungsschritte mit einer geänderten Teststrategie zu
verknüpfen, hält Landrat Jochen Hagt für zwingend erforderlich.
Noch warte der Oberbergische Kreis allerdings auf genauere Vorgaben
des Landes NRW z. B. zu den Anforderungen, die Teststellen erfüllen
müssen, oder zu den auszustellenden Bescheinigungen über negative
Schnelltests. „Die Kreisverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran,
möglichst rasch ein flächendeckendes Testangebot im Oberbergischen
Kreis aufzubauen. Hierzu steht der Oberbergische Kreis bereits in
Kontakt z.B. mit medizinischen Einrichtungen, Apotheken und weiteren
privaten Anbietern“, so der Landrat.

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