Pool umweltverträglich reinigen
Falsche Handhabung führt zu Fischsterben

Bevor der Badespaß beginnen kann, sollten Besitzer von privaten Schwimmbecken und Pools das Schwimmbad-Abwasser umweltgerecht entsorgen. | Foto: OBK
  • Bevor der Badespaß beginnen kann, sollten Besitzer von privaten Schwimmbecken und Pools das Schwimmbad-Abwasser umweltgerecht entsorgen.
  • Foto: OBK
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Oberberg - Vor Beginn der Badesaison, auch in Haushalten mit eigenem kleinem
Schwimmbecken, informiert der Oberbergische Kreis über den
sachgemäßen Umgang mit Schwimmbad-

Abwasser.

Gerade in Corona-Zeiten ist der Aufenthalt im Freien, insbesondere im
eigenen Pool, als Abwechslung besonders willkommen. Häufig steht
zuvor jedoch eine Grundreinigung an. Dabei wird das alte Wasser
abgelassen und eine Filterrückspülung durchgeführt.

Hier droht eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden
Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation
geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche, Flüsse oder
Teiche gelangen, oder - bei sogenannter Trenn-Entwässerung - über
die Straßenentwässerung beziehungsweise Regenwasserkanäle in die
erwähnten Gewässer fließen.

Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere
Chlor-Präparate, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich.
Immer wieder werden deshalb Mitarbeitende des Umweltamtes des
Oberbergischen Kreis zu Fällen von Fischsterben gerufen, bei denen
der Verdacht besteht, dass ein unsachgemäßer Umgang mit
Schwimmbad-Abwasser die Ursache dafür ist. Doch nicht nur Fische
sterben daran, auch eine Vielzahl anderer Wasserorganismen geht
zugrunde. So ist die betroffene Wasserstrecke auf einige Zeit
biologisch tot.

Strafverfahren

Werden die Verursacher ermittelt, droht ein Strafverfahren, da solch
ein Fehlverhalten eine unerlaubte Gewässerbenutzung gemäß
Wasserhaushaltsgesetz darstellt. Dies ist zu vermeiden, indem die
Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der
jeweiligen kommunalen Abwassersatzung entsorgt werden.

Nähere Auskunft erteilt das Umweltamt des Oberbergischen Kreises (0
22 61/88 67 18).

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.