Gegen Gewalt an Frauen
Flaggen als sichtbares Zeichen

Blaue Flagge gegen Gewalt. | Foto: © Regional AG Oberberg
  • Blaue Flagge gegen Gewalt.
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Oberberg - Am Mittwoch, 25. November, wird wieder bundesweit mit blauen Fahnen
vor den Rathäusern ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
gesetzt. Die Regional AG Oberberg, der Zusammenschluss aller
kommunaler Gleichstellungsbeauftragten des Oberbergischen Kreises, ist
bei dieser wichtigen Forderung wieder dabei und zeigt ebenfalls
Flagge.
Die Gleichstellungsbeauftragten des Oberbergischen Kreises, der
Städte Wiehl, Waldbröl, Gummersbach und der Gemeinde Reichshof
beteiligen sich an der von der Menschenrechtsorganisation „Terre de
Femmes“ initiierten Fahnenaktion. In Wipperfürth informiert die
Kollegin durch Handzettel und Plakataktionen.
Der von der UNO seit 1990 offiziell ausgerufene Aktions- und Gedenktag
„Nein zu Gewalt an Frauen“ dient dem Gedenken an die vielen Frauen
und Mädchen, deren Leben durch Gewalterfahrungen gezeichnet ist wie
auch dem solidarischen Aufstand und der Gegenwehr. Mit der
Fahnenaktion möchten die Gleichstellungsbeauftragten erneut auf diese
bedrückende Tatsache aufmerksam machen. Die weithin sichtbaren Fahnen
sollen auch mahnen, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist. Laut
EU- Kommission erfährt jede dritte Frau in Europa mindestens einmal
im Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Doch egal, ob es sich
um einen sexuellen Übergriff am Arbeitsplatz, weibliche
Genitalverstümmelung, Verbrechen im Namen der sogenannten Ehre,
Frauenhandel, Prostitution, Früh- und Zwangsverheiratung oder
häusliche Gewalt geht: niemand darf bereit sein, Gewalt an Frauen und
Mädchen hinzunehmen.
Beim diesjährigen Aktionstag wird unter dem Motto: „#mein Herz
gehört mir“ insbesondere auf das Thema Zwangs- und
Frühverheiratung hingewiesen. Jährlich werden nach offiziellen
Angaben von UNICEF weltweit zwölf Millionen Mädchen unter 18 Jahren
verheiratet, auch in Deutschland. Viele sind noch nicht einmal 16
Jahre alt. Frühehen können dramatische Folgen mit sich bringen:
sexualisierte Gewalterfahrung und Teenagerschwangerschaften, die die
soziale und ökonomische Abhängigkeit der Mutter festschreiben. Auch
Zwangsverheiratungen sind mit weitreichenden Folgen für die physische
und die psychische Gesundheit der Betroffenen verbunden. Obwohl
Zwangsverheiratung und Kinderehe in Deutschland strafrechtlich
verfolgt werden, geschieht die Verheiratung oft weiterhin im Rahmen
von traditionellen und religiösen Zeremonien. Die Politik ist
gefordert, konsequent dagegen vorzugehen. Die
Gleichstellungsbeauftragten fordern eine lebenswerte Welt für alle
Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei!

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08 00/01 16 016
Polizeilicher Opferschutz (Strafverfolgungszwang):
0 22 61/8 19 98 80 oder 8 19 98 81 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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