Corona: Was tun, wenn der Test positiv ist
Gesundheitsamt informiert

Ein positiver Schnell- beziehungsweise Selbsttest muss immer mit einem PCR-Test überprüft werden. | Foto: Serkan Gürlek
  • Ein positiver Schnell- beziehungsweise Selbsttest muss immer mit einem PCR-Test überprüft werden.
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Oberberg - Das Infektionsgeschehen hat wieder stark zugenommen. Was sich in den
Infektionszahlen widerspiegelt, ist für Betroffenen mit vielen Fragen
verbunden.

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises beantwortet häufig
gestellte Fragen unter www.obk.de/faq in Textform und mit Videos; die
Videos sind außerdem über www.obk.de/youtube abrufbar.

„Uns ist wichtig, dass die Menschen gut informiert sind, damit sie
dann auch entsprechend der Vorgaben handeln können. Infektionsketten
zu durchbrechen, ist nach wie vor unser oberstes Ziel. Nur, wenn
Betroffene richtig reagieren, kann das gelingen“, sagt Kaija
Elvermann, Leitung des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.

Generell ist zu beachten, dass ein positiver Test zur Isolation
verpflichtet. Das gilt für vollständig immunisierte Personen
(geimpft und genesen) und für ungeimpfte Personen!

Positiver Selbst-/Schnelltest muss mit PCR-Test überprüft
werden

Ein positiver Schnell- beziehungsweise Selbsttest (PoC) muss immer mit
einem PCR-Test überprüft werden.

Das PCR-Testverfahren ist empfindlicher und verlässlicher als das
PoC-Testverfahren. „Der PCR-Test muss durch ein anerkanntes Labor
ausgewertet werden. Das schreibt die Test- und Quarantäneverordnung
NRW vor“, so Elvermann.

Der Abstrich kann unter anderem in einigen Teststellen, einer
ärztlichen Praxis oder direkt im Labor durchgeführt werden oder wird
durch das Gesundheitsamt angeordnet. Nach der Entnahme erfolgt die
Auswertung in einem anerkannten Labor. Diese Auswertung nimmt Zeit in
Anspruch und dauert mehrere Stunden. Das Ergebnis liegt in der Regel
innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor. PCR-Schnelltests kann das
Gesundheitsamt nicht anerkennen: Eine Auswertung in einem
PCR-Schnelltestgerät (sogenannter PoC-PCR), wie es in
manchenTeststellen gegen Bezahlung angeboten wird, reicht nicht aus.
„Die Verordnung sieht das nicht vor. Wir können solche Tests, die
man als PCR-Schnelltest einordnen kann, nicht anerkennen. Dieses
Vorgehen entspricht auch den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.
Die Kosten dafür werden nicht übernommen“, macht Kaija Elvermann
deutlich.

Die wichtigsten Fakten im Kurzüberblick

Was mache ich, wenn mein Selbsttest positiv ist?

Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich beim Hausarzt oder dem
Gesundheitsamt (www.obk.de/virusmelder) zu melden und einem PCR-Test
(kostenfrei) zu unterziehen. Bis zum Erhalt eines negativen
Ergebnisses des Kontrolltests müssen Sie sich bestmöglich absondern.
Unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend
erforderlich sind, sind zu vermeiden. Die Hygiene- und
Infektionsschutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten.

Ist das Ergebnis des PCR-Testes positiv, ist die Quarantäne weiterhin
einzuhalten und das Gesundheitsamt nimmt zu einem späteren Zeitpunkt
eigenständig Kontakt zu den Infizierten auf.

Was ist zu tun, wenn ich in der Teststelle positiv auf COVID-19
getestet werde?

Sie müssen sich sofort nach Erhalt des positiven Ergebnisses eines
Coronas-Schnelltestes in häusliche Quarantäne begeben. Auch für
Ihre Haushaltsmitglieder gilt eine Quarantänepflicht (Ausnahme:
Haushaltsmitglieder sind vollständig immunisiert und haben keine
Symptome). Das Ergebnis des Schnelltests wird durch einen PCR-Test
überprüft (kostenfrei). Die Teststelle klärt mit dem Betroffenen
ab, auf welchem Wege der PCR-Test durchgeführt wird (Labor oder
Gesundheitsamt).

Was mache ich, wenn ein PCR-Test die Infektion bestätigt?

Sie müssen sich sofort nach Erhalt des positiven Ergebnisses eines
PCR-Tests in häusliche Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt des
Oberbergischen Kreises erfährt über das Labor vom Testergebnis und
ruft Sie zu einem späteren Zeitpunkt an.

Sie sind verpflichtet, Ihre engen Kontaktpersonen über den positiven
Test zu informieren.

Für Haushaltsmitglieder gilt eine Quarantänepflicht (Ausnahme:
Haushaltsmitglieder sind vollständig immunisiert und haben keine
Symptome).

Bitte erstellen Sie bis zum Anruf durch das Gesundheitsamt eine Liste
Ihrer engen Kontakte; eine Vorlage gibt es unter
www.obk.de/kontaktliste.

Wohin wende ich mich, wenn ich Symptome habe?

Die Bürgertestung richtet sich nur an Personen ohne Symptome.
Symptomatische Personen dürfen die Teststellen nicht aufsuchen! Bei
Symptomen soll man sich telefonisch an seinen Hausarzt wenden. Die
Praxis klärt das weitere Verfahren ab. In der Regel wird ein PCR-Test
(kostenfrei) durchgeführt, um eine Coronainfektion auszuschließen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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