Alte Öfen austauschen
Heizen mit Holz kann Feinstaub verursachen
Region - Seit dem 31. Dezember 2020 gelten für Einzelraumfeuerungsanlagen, die
zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, die verschärften Grenzwerte
für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen nach der 1.
Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Bis zum Jahr 2024
läuft die Übergangsfrist für Einzelraumfeuerungsanlagen, mit dem
Baujahr 1995 - 21. März 2010.
Diese Anlagen sollten zum genannten Zeitpunkt nachgerüstet,
stillgelegt oder ausgetauscht werden. Um die Grenzwerte einzuhalten,
hat der Betreiber grundsätzlich die Möglichkeit seine Anlage
auszutauschen oder die Feuerungsanlage mit einem Staubfilter oder
–abscheider nachzurüsten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin,
dass eine positive Messung der Einzelraumfeuerungsanlage durch einen
Schornsteinfeger den weiteren Betrieb genehmigt.
Austausch vor Nachrüstung
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerkes empfiehlt jedoch
ältere Feuerstätten, die die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid
nicht einhalten, gegen moderne Feuerstätten auszutauschen. Ein
Austausch bietet durch höhere Wirkungsgrade, mehr Effizienz und eine
emissionsarme Verbrennung zahlreiche Vorteile. Eine Nachrüstung mit
einer Staubminderungseinrichtung ist zum Beispiel für festverbaute
Feuerstätten wie Speicher- oder Kachelöfen möglich.
Emissionsarm heizen:
Beratung ergänzt Technik
Trotz einer modernen und effizienten Heiztechnik sind die sachgerechte
Bedienung und die ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes durch den
Betreiber unerlässlich, um die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte der
1. BImSchV einhalten zu können. Erfahrungsgemäß orientieren sich
nicht alle Ofenbesitzer an den Herstellerangaben etwa für
Brennstoffmenge und -größe oder Verbrennungsluftzufuhr. Paul
Giebeler, Schornsteinfegermeister und Energieberater aus Waldbröl,
rät um umweltfreundlich mit Holz zu heizen: „Die BImSchV 2. Stufe
des Typenschilds ersetzt nicht den Einsatz von geeignetem Brennstoff
in guter Qualität und ein engagiertes Benutzerverhalten“. Nach dem
Einbau einer Feuerstätte für feste Brennstoffe oder bei einem
Betreiberwechsel ist eine Beratung durch den Schornsteinfeger
gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber, die sich unsicher sind, ob ihre
Einzelraumfeuerungsanlage von der Austausch- oder
Nachrüstverpflichtung betroffen ist oder weitergehende Fragen zu
diesem Thema haben, können sich jederzeit an ihren zuständigen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wenden.
Weitere Informationen zum Thema Heizen mit Holz erhalten Interessierte
außerdem in der Ausstellungshalle des Bergischen
Energiekompetenzzentrums auf dem Projektstandort :metabolon in Lindlar
oder kontaktieren Jana Krämer, Holzcluster Bergisches Land, unter 0
22 63/80 55 43 oder per E-Mail unter holzcluster@metabolon.de.
Das Holzcluster Bergisches Land ist ein Kooperationsprojekt des
Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises, der Stadt
Leverkusen, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie des Bergischen
Abfallwirtschaftsverbandes. Gemeinsam mit den regionalen Akteuren
arbeitet das Holzcluster daran, das Geschäftsfeld Holz und Energie in
der Region konsequent weiter zu entwickeln. Weitere Infos zum
Holzcluster finden Sie unter:
https://www.bavweb.de/-metabolon/Bergisches-Energiekompetenzzentrum/Holzcluster-Bergisches-Land/.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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