Erste Novavax-Lieferungen für Oberberg
Impfstoff nicht für Impfmobile

Neben bekannten Corona-Impfstoffen wie Biontech (Foto) wird nun auch Novavax angeboten. | Foto: Esra Gürlek
  • Neben bekannten Corona-Impfstoffen wie Biontech (Foto) wird nun auch Novavax angeboten.
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Oberberg. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine erste Lieferung von bundesweit 1,4 Millionen Impfdosen der Firma Novavax (Impfstoff: Nuvaxovid) angekündigt.
Davon sollen 309.000 Dosen nach Nordrhein-Westfalen (NRW) gehen. Der Oberbergische Kreis soll
laut Landeserlass zunächst 2.320 Impfdosen des neuen Proteinimpfstoffs erhalten. Die erste Lieferung erfolgt laut einer Ankündigung des Landes NRW voraussichtlich morgen (26.02.2022).
Die Verimpfung kann am 27.02.2022 beginnen.

Wie durch das Land NRW vorgesehen, wird der zur Verfügung stehende Novavax-Impfstoff
auch im Oberbergischen Kreis priorisiert verimpft! Für die Berufsgruppen, die von der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes
betroffen sind, werden zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen reserviert werden. Der
Oberbergische Kreis steht hierzu bereits im Austausch mit den betroffenen Einrichtungen, um dort
entsprechende Angebote machen zu können.
Weitere 20 Prozent des zur Verfügung stehenden
Impfstoffes von Novavax werden für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit in Bezug
auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Fünf Prozent der Dosen stehen
darüber hinaus der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung.

Der Oberbergische Kreis wird den Novavax-Impfstoff zunächst ausschließlich in seinen
Impfstellen (Gummersbach, Hückeswagen und Waldbröl) nach vorheriger Terminvergabe
anbieten!
Im Impfmobil wird das Vakzin nicht angeboten. Die Terminvergabe für die Impfstellen
über www.obk.de/impfen wird kurzfristig angepasst, sodass gezielt Termine für die Impfung
mit Nuvaxovid gebucht werden können. Termine können nur entsprechend der zur Verfügung
stehenden Impfstoffmengen freigeschaltet werden!
Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen bei der der Terminvereinbarung angeben,
zu welcher der drei genannten Priorisierungsgruppen sie gehören (Berufsgruppen mit
einrichtungsbezogener Impfpflicht, Personen mit Unverträglichkeit oder Allgemeinbevölkerung).
Personen, die einer priorisierten Berufsgruppe angehören oder eine attestierte Unverträglichkeit
haben, müssen entsprechende Belege vorlegen.

Grundsätzlich sieht die STIKO-Empfehlung zur Grundimmunisierung vor, dass Personen ab
18 Jahren mit Nuvaxovid geimpft werden können. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax
während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO
nicht empfohlen. Eine Impfung kann laut Landeserlass jedoch nach ärztlicher Aufklärung und
Risikoakzeptanz der zu impfenden Person erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder
Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht.

Auf www.obk.de/impfen erhalten Sie weitere Informationen zu den Impfstellen und den nächsten
Haltestellen seiner beiden Impfmobile. Die Impfmobile bieten Nuvaxovid nicht an!

Redakteur/in:

Beate Pack aus Oberberg

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