AstraZeneca: Impfung auch für unter 60-Jährige
Impftermine in Arztpraxen
Oberberg - Personen über 60 Jahren (Priorisierungsstufe 3) können
Impftermine in den Hausarztpraxen vereinbaren. Personen unter 60
Jahren können sich unabhängig von ihrer Priorisierung ebenfalls
durch die niedergelassene Ärzteschaft mit AstraZeneca impfen
lassen.
Der Oberbergische Kreis informiert auf www.obk.de/impftermin
darüber, welche Personen einen Impftermin vereinbaren können und auf
welchem Weg die Terminvereinbarung möglich ist.
Nach den Impfungen innerhalb der Priorisierungsstufen 1 und 2
finden in Nordrhein-Westfalen auch Impfungen einiger Personengruppen
der Priorisierungsstufe 3 statt. Wie berichtet, können Personen
bestimmter Berufsgruppen der Priorisierungsstufe 3 ihren Termin für
die Impfung im Impfzentrum über die Kassenärztliche Vereinigung auf
www.116117.de und unter der kostenlosen Servicehotline 0800 116 117 01
vereinbaren.
Personen über 60 Jahren gehören ebenfalls der Priorisierungsstufe 3
an. Sie werden nicht im Impfzentrum, sondern durch die niedergelassene
Ärzteschaft geimpft. Das Gesundheitsministerium
des Landes NRW hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass
die Personen über 60 Jahre ab sofort Impftermine direkt in den
Arztpraxen vereinbaren können. Als Impfstoff werde im
Normalfall AstraZeneca verimpft.
Zudem berichtet das Land, dass Personen unter 60 Jahren unabhängig
von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca geimpft werden können.
Voraussetzung sei, dass sich die zu impfende Person nach
einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung
durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet.
Für die Terminvereinbarung sollten sich die Bürger*innen ebenfalls
direkt an die Arztpraxen werden.
„Nach jetzigem Kenntnisstand werden die Impfungen mit AstraZeneca
für unter 60-Jährige in NRW durch die niedergelassene Ärzteschaft
durchgeführt. Derzeit haben die Impfzentren in NRW auch keine
Möglichkeit für Erstimpfungen AstraZeneca zu bestellen. Wer also mit
AstraZeneca geimpft werden möchte, muss sich an die niedergelassene
Ärzteschaft wenden“, sagt Ralf Schmallenbach,
Leiter des oberbergischen Impfzentrums.
In Deutschland wurde die Empfehlung für das Intervall zur
Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf
Wochen ausgeweitet. „Umso länger der gewählte Zeitraum
innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene
Wirksamkeit“, schreibt das nordrhein-westfälische
Gesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung. Kaija Elvermann,
Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises, empfiehlt:
„Der Zeitraum von zwölf Wochen sollte ausgeschöpft werden. Studien
legen nahe, dass die Zweitimpfung mit AstraZeneca nach 12 Wochen eine
Schutzwirkung von ca. 81 Prozent bietet.
Wird die Zweitimpfung bereits nach vier bis sechs Wochen
durchgeführt, liegt die Schutzwirkung bei etwa 55 Prozent.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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