Verschärfte Corona-Maßnahmen gelten weiter
Infektionsgeschehen noch sehr hoch

Corona-Testverfahren:  Ein Nasen- und Rachenabstrich wird entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor übersandt. | Foto: Oberbergischer Kreis
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Oberberg - Die Coronaschutz-Verordnung NRW sieht vor, dass Kreise und kreisfreie
Städte zusätzliche Schutzmaßnahmen verfügen können, wenn die
7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 200 überschreitet.

Die Verordnung sieht zudem vor, die angeordneten
Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen und aufzuheben, wenn die
Infektionszahlen nachhaltig deutlich unter den Wert von 200 absinken.
Vor diesem Hintergrund beriet heute der Krisenstab
des Oberbergischen Kreises über die aktuell gültigen Regelungen für
das Kreisgebiet, die am 10.01.2021 mit einer Allgemeinverfügung
festgelegt wurden.

„Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis ist in den
vergangenen Tagen erfreulicherweise gesunken. Ob sich dieser Trend
weiter fortsetzt und die Inzidenz nachhaltig unter
200 liegt, werden wir in den kommenden Tagen weiter beobachten“,
gibt Landrat Jochen Hagt bekannt.

Der Krisenstab tritt am Freitag zu einer erneuten Lagebeurteilung
zusammen.

„Wenngleich der Schwellenwert von 200 aktuell unterschritten wird,
ist das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet nach wie vor hoch“, macht
Landrat Jochen Hagt deutlich. Im landesweiten Vergleich zähle der
Kreis noch immer zu den Spitzenreitern mit einer hohen
7-Tage-Inzidenz. Das Infektionsgeschehen weiter abzuflachen habe
Priorität. Dafür sei es notwendig, Kontakte auf das absolut
notwendige Minimum zu reduzieren. „Mir ist bewusst, dass die
festgelegten Einschränkungen ein großer Einschnitt sind. Ich halte
sie zurzeit aber noch für erforderlich, um die
Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren“, so der Landrat.

Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 10.01.2021
wurde bis zum Ablauf des 25.01.2021 befristet und sieht
folgende Maßnahmen vor:

• Kontaktbeschränkungen gelten für den privaten Bereich
• Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr
• Präsenz-Versammlungen zur Religionsausübung sind untersagt
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen

Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis
häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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