Kreis zieht Notbremse
Infektionsgeschehen soll weiter eingedämmt werden
Oberberg - Ab dem 19.04.2021 greift im Oberbergischen Kreis die
Corona-Notbremse. Kreis strebt weitere Fortsetzung des
Distanzunterrichts an.
Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis hat in den
vergangenen Tagen wieder stark zugenommen. Das Infektionsgeschehen
ist nicht klar auf einen einzelnen Bereich abgrenzbar. Aktuell bezieht
sich das Geschehen vor allem auf die mittleren Altersgruppen. Ein
großer Teil der nachvollziehbaren Ansteckungen bezieht sich auf den
privaten Bereich, insbesondere den familiären Bereich. Durch den
Kita-Notbetrieb, die Schulferien und den Distanzunterricht flaut das
Infektionsgeschehen in den unteren Altersgruppen derzeit etwas ab.
Derzeit sind 17 Kindertageseinrichtungen, sieben weiterführende
Schulen, sieben Grundschulen und ein Berufskolleg von einzelnen
Infektionen betroffen. Es handelt sich dabei nicht um
Ausbruchsgeschehen (mehr als zwei zusammenhängende Infektionen in
einem bestimmten Bereich). Es sind derzeit drei größere Firmen und
eine Asylunterkunft durch Ausbruchsgeschehen betroffen. Die
ansteckendere britische Virusmutante ist weiter auf dem Vormarsch. Die
Auslastung der Kliniken ist in der Region auf einem hohen Niveau.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute (14. April) bei 207,7. Auch in den
kommenden Tagen wird die Inzidenz voraussichtlich nicht abflachen. Der
Krisenstab beriet heute über weitere Corona- Schutzmaßnahmen für
das Kreisgebiet. Unter anderem wurden strengere Kontaktbeschränkung
für den privaten Bereich, eine Ausgangssperre oder die weitere
Einschränkung von Veranstaltungen zur Religionsausübung diskutiert.
Der notwendige Abstimmungsprozess mit dem Land wird aufgenommen.
Welche zusätzlichen Maßnahmen letztendlich ergriffen werden, wird
kurzfristig entschieden. Der Oberbergische Kreis wird zu den konkreten
Festlegungen berichten. „Es ist weiterhin zwingend erforderlich,
Kontakte zu reduzieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Wir
müssen das Infektionsgeschehen abflachen, damit wir das
Gesundheitssystem nicht überfordern“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Corona-Notbremse des Landes greift ab dem 19.04.2021
Noch bis einschließlich zum 18.04.2021 können bestimmte Angebote und
Dienstleistungen nach Terminvereinbarung und mit Vorlage eines
negativen Schnelltest-Ergebnisses wahrgenommen werden. Häufige Fragen
zur noch bestehenden Test-Option bzw. Schnelltest-Pflicht beantwortet
der Oberbergische Kreis unter
www.obk.de/faq. Schon heute steht
fest, dass die ergriffene Test-Option mit Ablauf der
Allgemeinverfügung ausläuft. Ab dem 19.04.2021 greift im
Oberbergischen Kreis die sogenannte Corona-Notbremse, die in der
Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehen ist. Dann werden die
Öffnungsschritte, die in Nordrhein-Westfalen zum 08. März 2021 in
Kraft getreten sind, rückgängig gemacht. Es gelten dann unter
anderem folgende Einschränkungen, die sich an den Regelungen
orientieren, die bis zum 7. März 2021 landesweit galten:
• Kontakte sind im öffentlichen Raum nur zwischen einem
Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis
einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
• Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte
(Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher,
Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice
(Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit
Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
• Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind
wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche
Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und
Personenbeförderung.
• Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder
untersagt.
• Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und
Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
„Die Inzidenz im Oberbergischen Kreis liegt nun über 200 und damit
bei mehr als dem doppelten Wert, an den das Land für die genannten
Bereiche zusätzliche Einschränkungen knüpft. Angesichts dieses
Wertes, der hohen Quote der britischen Variante und der Situation in
den Kliniken halte ich es nun nicht mehr für vertretbar, weiterhin
von einer Ausnahmemöglichkeit Gebrauch zu machen“, sagt Landrat
Jochen Hagt. Von einer sofortigen Aussetzung der Test-Option habe der
Krisenstab jedoch abgesehen: „Es muss den betroffenen Betrieben und
ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit gegeben werden, sich auf
die wieder veränderte Situation einzustellen.“
Weiterhin Distanzunterricht geplant
Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises spricht sich für eine
weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts aus. Vorbehaltlich der
Zustimmung durch das Land Nordrhein-Westfalen soll der
Distanzunterricht fortgesetzt und am kommenden Montag nicht mit dem
landesweit geplanten Wechselunterricht begonnen werden. Konkret
bedeutet das: Es soll Distanzunterricht in allen Schulformen und
Stufen stattfinden. Ausgenommen werden sollen weiterhin die
Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und
der Förderschulen. „Bei einer Öffnung der Schulen ist zu erwarten,
dass Infektionen aus dem privaten Bereich wieder verstärkt in den
schulischen Bereich weitergetragen würden. Insbesondere in
geschlossenen Räumen steigt das Ansteckungsrisiko. Wir wollen
mögliche Ausbrüche mit dieser Maßnahme verhindern und weitere
Infektionsketten gar nicht erst entstehen zu lassen“, sagt Landrat
Jochen Hagt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.