Kastrationspflicht für Katzen
Katzenschutzverordnung für den Oberbergischen Kreis
Oberberg - Kleiner Eingriff, große Wirkung. Katzenbesitzer im Oberbergischen
Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere künftig ab einem Alter von
fünf Monaten kastrieren lassen.
Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung
gekennzeichnet und registriert werden. Folgen Tierbesitzer dieser
Vorgabe nicht, könnte es für sie teuer werden: Wer den neu
festgesetzten Pflichten ab dem 1. März 2018 nicht nachkommt, dem
droht eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro. Das ist festgeschrieben in
der neuen Katzenschutzverordnung, die der Kreistag beschlossen hat.
„Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz im Oberbergischen
Kreis“, sagt Dr. Christian Dickschen, Umweltdezernent des Kreises.
Im Oberbergischen Kreis steigen die Zahlen der freilebenden und
freilaufenden Katzen kontinuierlich an. Zunehmend werden dabei Katzen
festgestellt, die in einem äußerst schlechten Gesundheits- und
Ernährungszustand sind. Bei diesen Tieren handelt es sich um
entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren
Nachkommen.
Nach Zählungen der Tierschutzvereine leben im Oberbergischen Kreis
mehrere Tausend verwilderte Katzen, und deren Zahl wäre in den
kommenden Jahren voraussichtlich weiter gestiegen. Rund 400 bis 500
freilebende Katzen fangen Tierschützer jährlich ein. Dr. Stefan
Kohler, Leiter des Veterinäramtes, hat ermittelt, dass eine hohe
Anzahl der auf- oder vorgefundenen Katzen in einem schlechten
Gesundheitszustand ist. „Sie leiden an Katzenschnupfen mit Fieber
und Augenschädigungen bis hin zur Erblindung und Parasitenbefall,
Pilzerkrankungen, sind hochgradig abgemagert und die Katzenseuche
führt vor allem bei Jungkatzen zu hohen Sterblichkeitsraten“, so
der Veterinär.
Über 38.000 Nachkommen
Die Entstehung und weitere Zunahme der Population freilebender Katzen
geht überwiegend auf Katzenhalter zurück, deren Freigängerkatzen
nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden sind.
Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine
Katze kann in der Regel pro Jahr zwei Würfe mit mindestens vier bis
sechs Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem halben Jahr
selbst für Nachwuchs sorgen können. Eine unkastrierte
„Hauskatze“ und ihre Nachzucht können so theoretisch bereits in
drei Jahren über 38.000 Nachkommen zeugen.
Ziel der Verordnung ist es, dass sich die Gesamtzahl der freilebenden
Katzen im Gebiet des Oberbergischen Kreises mittelfristig verringert,
weil diese nicht mehr mit fortpflanzungsfähigen Freigängerkatzen
unkontrolliert Nachwuchs zeugen können.
Ein Eingriff dauert bei Katern rund 15 Minuten. Bei Kätzinnen ist die
Operation etwas größer, aber auch sie können in der Regel, in
Absprache mit dem Tierarzt, nach der Operation wieder abgeholt werden.
Nach 24 Stunden solltenauch die letzten Nachwirkungen der Operation
vorbei sein. Bei der Kastration können die Tiereauch gleich mit einem
Chip gekennzeichnet werden. Die anschließende Registrierung bei TASSO
oder dem Deutschen Haustierregister ist kostenlos.
Positive Effekte
Neben der unkontrollierten Vermehrung hat die Kastration weitere
Vorteile: Katzen werden nicht mehr rollig, Kater lassen meistens das
Markieren, bei vielen hormonellen Erkrankungen wie
Gebärmutterentzündung, Zysten, Gesäugetumore oder Prostatakrebs
wird ein positiver Einfluss beobachtet. Und die Lebenserwartung
kastrierter Tiere ist deutlich höher.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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