Eingeschränktes Besuchsrecht
Kliniken und Reha-Einrichtungen betroffen
Oberberg - Nach einer Telefonkonferenz der Geschäftsführungen und Ärztlichen
Direktoren der Krankenhäuser und Rehakliniken im Oberbergischen Kreis
mit Kreisdirektor Klaus Grootens haben alle Einrichtungen die
Patienten-Besuchsmöglichkeiten in den kommenden Wochen nochmals
eingeschränkt. Einzelheiten werden von den Einrichtungen vor Ort in
einrichtungsspezifischen Besuchskonzepten geregelt.
Besucher werden gebeten, sich frühzeitig über die
Besuchsmöglichkeiten zu informieren und Ausnahmen gegebenenfalls im
Einzelfall mit den behandelnden Ärzten abzustimmen.
„Uns ist bewusst, dass die Besuchseinschränkungen für Patientinnen
und Patienten und deren Angehörige eine erhebliche Belastung
darstellen. Da das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis jedoch
nach wie vor diffus ist und das Risiko eines Eintrags in die
Krankenhäuser und Rehakliniken reduziert werden muss, sind die
Maßnahmen aus Sicht der Verantwortlichen zwingend erforderlich. In
einer Pandemie muss der Schutz der Patientinnen und Patienten sowie
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den jeweiligen
Einzelinteressen von Patienten und Angehörigen stehen. Das aktuelle
Infektionsgeschehen zeigt, dass die Kontakte soweit wie möglich
beschränkt werden müssen“, sind sich die Verantwortlichen einig.
Die Kliniken werden in begründeten Fällen, wie Geburt oder im
Bereich der Kinderstation, der Palliativstation sowie bei
demenzerkrankten Personen, auch weiterhin infektionsschutzgerecht
Ausnahmen von den eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten zulassen.
Auch Besuche, die aus Rechtsgründen oder zur seelsorgerischen
Betreuung erforderlich sind, werden ermöglicht.
Die jeweiligen Ausnahmeregelungen sind auf den Internetseiten der
Kliniken einsehbar oder im jeweiligen Krankenhaus beziehungsweise der
Reha-Einrichtung nachzufragen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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