Corona: weitere Einschränkungen
Kontaktverbot bleibt
Oberberg - Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat nach Abstimmung
mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der
Staatskanzlei NRW entschieden, die bestehenden
Kontaktbeschränkungen bis zum 14.02.2021 zu verlängern. Im
Oberbergischen Kreis dürfen sich daher auch weiterhin im
öffentlichen und privaten Raum nur Personen eines Hausstandes und
eine weitere Person treffen. Die Kontaktbeschränkung, die
die Corona-Schutzverordnung NRW für den öffentlichen Raum vorgibt,
wird im Oberbergischen Kreis also auch weiterhin auf den privaten Raum
ausgeweitet.
"Die sog. 7-Tages-Inzidenz im Oberbergischen Kreis pendelt derzeit um
einen Wert von etwa 100. Die Kontakte der Menschen auf ein notwendiges
Minimum zu reduzieren, ist nach wie vor
erforderlich, um Neuansteckungen zu verhindern und das Ziel einer
7-Tages-Inzidenz von 50 und darunter zu erreichen", sagt Landrat
Jochen Hagt. Die weitere Entwicklung bleibe insoweit zu
beobachten.
Weitere Einschränkungen bei Gottesdiensten
Für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung ist
die Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf 1 Person pro 10
Quadratmeter der für die Teilnehmenden zur Verfügung stehen Fläche
sowie auf maximal 100 Personen insgesamt begrenzt. Die Dauer der
Gottesdienste darf 45 Minuten nicht überschreiten. „Im Übrigen
ergeben sich weitere Regelungen zu Mindestabständen, zur
Kontaktdatenerfassung, zu einer Maskenpflicht und zum Verzicht auf
Gemeindegesang unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung“ so
Landrat Jochen Hagt.
Schutzmaßnahmen bei gemeinsamer Nutzung von Fahrzeugen
Bei einer gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus
verschiedenen Hausständen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer
medizinischen Maske. Ausnahmen ergeben sich für Kinder unter 14
Jahren. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen
können, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Das Vorliegen der
medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen
und auf Verlangen vorzulegen.
Testungen und Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen
Personen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in
besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe tätig sind oder werden,
sind (weiterhin) entsprechend des jeweiligen
Testkonzeptes der Einrichtungen regelmäßig auf den
SARS-CoV-2-Erreger zu testen. In diese Einrichtungen gilt zudem von
nun an eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder
einer dieser vergleichbaren Maske.
Impfzentrum
Das Impfzentrum des Oberbergischen Kreises nimmt am Montag wie geplant
seinen Betrieb auf. In den ersten Tagen werden von 14:00 bis 20:00 Uhr
bis zu 180 Impfdosen täglich verimpft. Ab
Mittwoch (10.02.2021) rechnet der Oberbergische Kreis mit
zusätzlichen Dosen des Impfstoff AstraZeneca.
Impfungen können von über 80jährigen Seniorinnen und Senioren nur
nach vorheriger Terminvereinbarung über die Kassenärztliche
Vereinigung (Telefon-Hotline 116117 oder über das
Online-Portal www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung) in
Anspruch genommen werden.
Hinweis: Die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen öffnen trotz
der aktuell teils extremen Witterungslage wie geplant am heutigen
Montag, den 8. Februar 2021.
Alle Impfberechtigten, die einen Termin vereinbart haben, können sich
dort also wie vorgesehen gegen das Coronavirus impfen lassen. Die
Impftermine sollten, wenn möglich, eingehalten werden.
Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die einen Impftermin im
Impfzentrum für Montag erhalten haben und sich witterungsbedingt
nicht in der Lage sehen den Termin wahrzunehmen, können am
darauffolgenden Tag, Dienstag, den 9. Februar, zur gleichen Uhrzeit
wie zum ursprünglichen Termin das Impfzentrum aufsuchen.
Weitere Informationen unter www.kvno.de/patienten und www.mags.nrw .
Karneval
Die Polizei und die Ordnungsämter werden die Einhaltung der geltenden
Regelungen insbesondere über Karneval verstärkt kontrollieren.
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 05.02.2021 ist
zunächst bis zum Ablauf des 14.02.2021 befristet und über die
Homepage des Kreises einsehbar (www.obk.de/
corona-av).
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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