3G in Bus und Bahn
Kontrollen durch Sicherheitsdienst

3G ist Pflicht. Die OVAG lässt die Einhaltung durch einen Sicherheitsdienst überprüfen. | Foto: Firmenarchiv OVAG
  • 3G ist Pflicht. Die OVAG lässt die Einhaltung durch einen Sicherheitsdienst überprüfen.
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Oberberg - Nach dem angepassten Infektionsschutzgesetz, das letzte Woche durch
Bundestag und Bundesrat
beschlossen wurde, ist die Nutzung von Bus und Bahn für Fahrgäste
nur noch gestattet, wenn diese
geimpft, genesen oder getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind
(„3G-Regelung“). Das Gesetz
tritt voraussichtlich am Mittwoch, den 24.11.2021 in Kraft.

Die OVAG bittet alle Fahrgäste, einen 3G-Nachweis mitzuführen, der
im Falle einer Kontrolle vorge-
zeigt werden kann.

Es werden Stichprobenkontrollen über eine von der OVAG beauftragte
Sicherheitsfirma durchgeführt
werden.

Die Fahrerinnen und Fahrer werden keine Kontrollen der 3G-Regelung
durchführen, da diese zusätzli-
chen Kontrollen nicht nur zu einer zusätzlichen Belastung des
Personals führen würde, sondern auch
zu zeitaufwendig sind und Fahrpläne nicht mehr eingehalten werden
könnten.

Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs und Schülerinnen und
Schüler

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist für Kinder unter sechs Jahren
kein Nachweis erforderlich.

Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass diese
regelmäßige Tests in der Schule
durchführen. Daher müssen Schülerinnen und Schüler nach aktuellem
Stand der Vorgaben keinen
Nachweis im ÖPNV vorlegen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Zum Schutz der Fahrgäste gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer
medizinischen Maske in Bus und
Bahn.

Zudem zeigen mehrere Studien auf, dass der Nahverkehr aufgrund der
kurzen Aufenthaltszeit, dem
regelmäßigen Luftaustausch und der konsequenten Maskenpflicht kein
erhöhtes Infektionsrisiko dar-
stellt. Weitere Informationen u.a. unter:
besserweiter.de/pendler-coronastudie-der-charite.html
 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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