Vereinsrecht
Kostenlose Schulungen
Oberberg. Mit einer neuen, kostenfreien Online-Fortbildung unterstützt der Oberbergische Kreis weiterhin Dorfvereine und Dorfgemeinschaften bei vereinsrechtlichen Themen. Der Dorfservice Oberberg bietet zwei Kursabende, um ehrenamtlich Engagierte über die Themen Haftungsverhältnisse und die Durchführung der Mitgliederversammlung zu informieren.
In Dorfgemeinschaften ergeben sich immer wieder rechtliche Unsicherheiten, die das Engagement belasten. Schon mehrfach hat der Oberbergische Kreis über den Dorfservice Oberberg mit vereinsrechtlichen Fortbildungen zu Themen wie Satzungsfragen oder Datenschutz die Dorfvereine und Dorfgemeinschaften unterstützt. Diese Veranstaltungen geben die Möglichkeit, Unsicherheiten und Fragen zu klären, um das eigene Ehrenamt rechtssicher gestalten zu können.
Das erste Kursangebot am 19. April behandelt schwerpunktmäßig Haftungsverhältnisse und Haftungsfragen. Die Fortbildung wird den Teilnehmenden aufzeigen, welche persönlichen Haftungsrisiken es für Vorstände und Mitglieder gibt und welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Haftungsszenarien besonders wirksam sind.
Im Rahmen des zweiten Termins am 3. Mai geht es um Mitgliederversammlung und Beschlussfassung im Verein. Bei der Online-Veranstaltung werden Voraussetzungen dargestellt, die zu beachten sind, um eine rechtssichere Abstimmung im Verein zu gewährleisten.
Die Teilnehmenden erfahren dabei, was bei einer Mitglieder-Einladung zu berücksichtigen ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten sind. Neben der Mitgliederversammlung geht es auch um eine ordnungsgemäße Durchführung der Vorstandssitzung.
Bei beiden Kursabenden wird es ausreichend Zeit geben, um individuelle Anliegen und Fragen der Teilnehmenden zu beantworten. Neben Dörfern aus dem Oberbergischen Kreis steht die Fortbildung auch für Dorfgemeinschaften aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis offen. Die Online-Fortbildung findet an beiden Abenden von 18 bis 20 Uhr in Online-Konferenzen statt.
Als Referent steht Rechtsanwalt Michael Röcken bereit, der das vielfältige Themengebiet des Vereinsrechts bereits in mehreren Fortbildungen für die Dorfgemeinschaften und Dorfvereine im Oberbergischen Kreis erklärt hat.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldungen für eine oder beide Veranstaltungen sind bis Montag, 17. April, beziehungsweise Freitag, 28. April, möglich: per E-Mail an stefan.nickel@obk.de oder telefonisch unter 0 22 61/88 61 31.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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