9 Fälle des mutierten Virus in Oberberg
Landrat: Verschärfte Regeln einhalten!
Oberberg - Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises entschied in seiner heutigen
Sitzung, die mit der Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 festgelegten
zusätzlichen Maßnahmen für das Kreisgebiet wie vorgesehen bis zum
25.01.2021 aufrechtzuerhalten:
• Kontaktbeschränkungen gelten für den privaten Bereich
• Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr
• Präsenz-Versammlungen zur Religionsausübung sind untersagt
• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen
Die Allgemeinverfügung ist unter www.obk.de/corona-av einsehbar.
Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis
häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.
Appell des Landrats
„Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute bei
135,3 und damit immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt. Das
Infektionsgeschehen ist nach wie vor hoch. Ziel muss es weiterhin
sein, Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren und
das Infektionsgeschehen abzuflachen. Das durch Bund und Land
vorgegebene Ziel ist, die Inzidenz
nach Möglichkeit bis zum 14.02.2021 unter 50 zu senken“, erklärt
Landrat Jochen Hagt.
Diesen Wert zu erreichen, sei ohne weitere Kontaktreduzierungen nicht
möglich.
„Darüber hinaus wurde heute auch im Oberbergischen Kreis in neun
Fällen eine Untervariante der britischen Virusmutante
nachgewiesen“, gibt Landrat Jochen Hagt bekannt. Weitere 50
Ergebnisse einer proaktiven Stichproben-Untersuchung stünden noch
aus.
Der Oberbergische Kreis arbeite eng mit der Virologie der Uniklinik
Köln zusammen und habe insgesamt 100 Proben zur Typisierung
übersandt.
„Wir gehen davon aus, dass zu Wochenbeginn eine genauere
Einschätzung durch die Virologie vorliegt, auch dazu, ob die
festgestellte Untervariante der britischen Virusmutante ansteckender
ist als das ursprüngliche Virus“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Über eventuelle weitere Maßnahmen für das Kreisgebiet, die sich
gegebenenfalls aus neuen Erkenntnissen ergeben, wird am Montag in
Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beraten.
Kontaktreduzierung hat Priorität
Auch vor dem Hintergrund des nachgewiesenen Untervariante der
Virusmutante sei es jetzt wichtig, in den Bemühungen nicht
nachzulassen. „Wir müssen uns alle an die Regeln halten und
unsere Kontakte konsequent reduzieren. Nur so können Ansteckungen
verhindert werden“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen
Kreises, macht deutlich, was bei der Kontaktreduktion entscheidend
ist:
„Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das
sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine
andere Person. Die Kontaktkette und damit auch die mögliche
Infektionskette wird sonst mit jedem Kontakt länger.“
Hintergrund
Die Coronas-Schutzverordnung NRW in der aktuell gültigen Fassung
sieht vor, dass Kreise und kreisfreie Städte zusätzliche
Schutzmaßnahmen verfügen können, wenn die 7-Tage-Inzidenz
den Schwellenwert von 200 überschreitet. Die Verordnung sieht zudem
vor, die angeordneten Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen und
aufzuheben, wenn die Infektionszahlen nachhaltig
deutlich unter den Wert von 200 absinken.
Die Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 25.01.2021 gültigen
Fassung sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer
7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere
Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen
Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50
bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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