FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
Medizinische Masken nicht mehr erlaubt
Oberberg - Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“)
gibt es auch Neuerungen bei der Maskenpflicht im ÖPNV (Öffentlichen
Personennahverkehr).
So schreibt das Gesetz vor, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von
mehr als 100 (drei Tage in Folge) in öffentlichen Verkehrsmitteln
sowie den dazugehörigen Einrichtungen wie Haltestellen und Bahnsteige
nur noch FFP2-Masken (oder mit diesem Standard vergleichbaren Masken,
beispielsweise KN95) zulässig sind. OP-Masken oder andere
medizinische Masken sind damit bei den höheren Inzidenzwerten im
ÖPNV nicht mehr zugelassen.
Nachdem der Schwellenwert derzeit im Oberbergischen Kreis deutlich
überschritten wird, gilt damit die FFP2-Maskenpflicht auch bei der
OVAG und ihren Auftragsunternehmen. Auch bei allen anderen
Verkehrsunternehmen im VRS-Raum greift ab sofort die neue Regelung.
Die OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft) ist das kommunale
Busunternehmen des Oberbergischen Kreises. Eigentümer sind neben dem
Kreis elf Städte und Gemeinden aus der Region.
Gemeinsam mit den Tochterunternehmen Verkehrsgesellschaft Bergisches
Land (VBL) und „Der Radevormwalder“ Omnibus betreibt die OVAG mit
rund 185 eigenen und angemieteten Bussen über 50 Buslinien im
Oberbergischen Kreis.
Die OVAG ist Partner im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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