Ganztägiger Warnstreik
OVAG betroffen
ver.di kündigt ganztägigen Warnstreik an – auch OVAG ist betroffen
Oberberg. Übermorgen, Donnerstag, 7. November, wird es bei der OVAG zu Fahrtausfällen kommen.
Grund hierfür ist ein ganztägiger Warnstreik, den ver.di für den Eisenbahntarifvertrag (ETV) angekündigt hat und zu dem gemäß ver.di auch die Beschäftigten der OVAG aufgerufen werden sollen.
Betroffen sind sowohl der Linienverkehr als auch die Schülerbeförderung. Welche und wie viele Fahrten ausfallen, ist von dem Umfang des noch nicht vorliegenden Streikaufrufs und der Beteiligung der Belegschaft abhängig und aktuell nicht absehbar. Private Busunternehmen, die im Auftrag der OVAG fahren, werden nicht bestreikt.
Die OVAG empfiehlt Fahrgästen, sich am Donnerstag vor Fahrtantritt eine Fahrplanauskunft über die Auskunftssysteme (z.B. OVAG-App) einzuholen. Fahrten, die in den Auskunftsmedien nicht angezeigt
werden, fallen aus. Diese Fahrten wurden durch die Leitstelle storniert. Je nach Umfang des Streiks und der Ausfälle kann allerdings nicht sichergestellt werden, dass alle ausfallenden Fahrten rechtzeitig storniert werden. Die OVAG App ist im Apple- sowie im Google-Playstore erhältlich.
Die Mobilitätsgarantie NRW ist für streikbedingte Ausfälle und Verspätungen ausgeschlossen.
OVAG-Geschäftsführerin Corinna Güllner kritisiert, dass der Streik in einer frühen Verhandlungsphase stattfindet und auf dem Rücken von Unbeteiligten ausgetragen wird: „Die Arbeitgeberseite hat ein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt. Während ver.di als Begründung für den Streik angibt, dass die Arbeitgeberseite ihr Angebot nicht nachgebessert habe, war auch ver.di nicht bereit, von ihrer sehr hohen Forderung abzurücken. Angesichts der angespannten Finanzsituation der kommunalen Haushalte stellen die steigenden Kosten im ÖPNV eine große Herausforderung dar. Die ver.di-Forderungen liegen weit über der aktuellen Preissteigerung und verschärfen die ohnehin kritische Finanzsituation.“
Hintergrund
Bundesweit wenden rund 40 Verkehrsunternehmen den Eisenbahntarifvertrag (ETV) an. Zu den ETV-Unternehmen zählen Busunternehmen, Eisenbahnunternehmen im Personen- und Güterverkehr und Unternehmen, die sowohl Bus- als auch Eisenbahnverkehre erbringen. Auch die OVAG wendet den ETV an, der zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) abgeschlossen wurde.
Anfang Oktober fand der Auftakttermin zur nächsten Tarifrunde im ETV statt. Die Positionen der beiden Tarifvertragsparteien liegen nach dem ersten Verhandlungstag noch sehr weit auseinander.
Nach zwei Tarifabschlüssen in den Jahren 2022 und 2023, die vor dem Hintergrund der Preissteigerungen sehr üppig ausfielen und eine kurze Laufzeit hatten, sehen die Arbeitgeber angesichts der angespannten Finanzsituation in den Kommunen sowie nachlassendem Auftragsvolumen im Güterverkehr keinen Spielraum für einen abermaligen hohen Abschluss. Vielmehr liegt das Angebot der Arbeitgeberseite von 3 % Tariferhöhung bereits über der tatsächlichen sowie prognostizierten Inflationsrate.
ver.di fordert eine pauschale Erhöhung von 350 Euro und argumentiert mit einem anhaltenden Fachkräftemangel in der Verkehrsbranche.
Weiterhin ist den Arbeitgebern wichtig, dass der Manteltarifvertrag, in dem die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung geregelt werden, weiter besteht. Etwaige Forderungen für den Manteltarifvertrag müssen gemeinsam mit der Entgeltverhandlung betrachtet werden, da mögliche Anpassungen ebenso finanzielle Auswirkungen haben können. ver.di möchte keine Verknüpfung von Entgelt- und Manteltarifvertrag, sondern behält sich weitere Forderungen im Nachgang zu einem Entgelt-Tarifabschluss vor. Ein ähnliches Vorgehen gab es in vergleichbaren Tarifverträgen, die zu weiteren hohen Belastungen auf der Arbeitgeberseite führten.
Redakteur/in:Beate Pack aus Oberberg |
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