Wasserentnahme aus Gewässern
Pumpe rein - Wasser raus?

Weil Bäche und Flüsse jetzt wenig Wasser führen, bittet das Umweltamt des Oberbergischen Kreises um sparsamen Umgang damit. | Foto: OBK
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Oberberg - Durch die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen führen viele
Bäche und Flüsse im Oberbergischen Kreis nur noch wenig Wasser. Um
die Abflüsse in den Gewässern nicht zusätzlich zu verringern, weist
das Umweltamt des Oberbergischen Kreises daraufhin, dass aus Bächen
und Flüssen nur begrenzt Wasser entnommen werden darf. Wer Wasser aus
oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder durch Stauvorrichtungen
entnimmt, benötigt dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren
Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises.

Nicht erlaubnispflichtig sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch
(§19 Landeswassergesetz NRW), wie das Tränken von Tieren oder das
Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Dies ist aber nur
zulässig, wenn es sich um geringe Mengen handelt und wenn keine
schädliche Gewässerveränderungen dadurch entstehen.

Beachtung der gesetzlichen Vorschriften

Inhaber von Wasserrechten müssen entgegen den sonst erlaubten
Entnahmemengen Einschränkungen hinnehmen. In einem Gewässer muss so
viel Wasser verbleiben, dass der Fischbestand nicht gefährdet wird.
Keinesfalls darf es durch die Entnahme trocken fallen. Eine
ausreichende Wasserführung in den Fließgewässern ist von größter
Bedeutung, da sonst ökologische Schäden entstehen können und das
Gewässer an Selbstreinigungskraft verliert. Die hohen Temperaturen
der letzten Wochen und die geringe Abkühlung in der Nacht haben
aufgrund der geringen Wasserführung zu einem schnellen Anstieg der
Wassertemperaturen geführt.

Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung für die
Gewässerorganismen. Bei der Wasserentnahme aus kleinen
Fließgewässern mit sehr geringer Wasserführung ist davon
auszugehen, dass es zu einer schädlichen Gewässerveränderung kommt
und diese deshalb nicht zulässig ist.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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