Kreisverwaltung nur eingeschränkt erreichbar
Regelungen für das Straßenverkehrsamt

Das Kreishaus in Gummersbach. | Foto: OBK

Oberberg -  Alle Dienststellen der Kreisverwaltung sind weiterhin nur nach
telefonischer Voranmeldung erreichbar. „Bitte nehmen Sie in jedem
Fall zunächst telefonisch oder über dasTerminvergabesystem für den
Bereich des Straßenverkehrsamtes Kontakt zu den zuständigen
Stellen der Kreisverwaltung auf“, appelliert Landrat Jochen Hagt an
die Bürgerinnen und Bürger.

Ab Montag, den 23.03.2020, gelten folgende Regelungen - sofern durch
Bund oder Land keine grundlegenden, flächendeckenden Entscheidungen
getroffen werden, durch die die Regelungen außer Kraft überholt
werden:

Straßenverkehrsamt
Die Nebenstellen des Straßenverkehrsamtes in Waldbröl und
Hückeswagen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
In der Hauptstelle in Gummersbach wurden zwischenzeitlich vorsorgliche
Maßnahmen ergiffen, um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren. Für
die KFZ-Zulassung in der Hauptstelle in
Gummersbach gilt: Es werden - unabhängig vom Anliegen - nur
Privatpersonen mit vereinbartem Termin eingelassen. Privatpersonen
können über www.obk.de/termin einen Termin buchen. Wegen der akuten
Terminknappheit werden allerdings bis auf weiteres keine Adress- und
Namensänderungen, Verluste von Fahrzeugbriefen und
Kurzzeitkennzeichen bearbeitet.
Händler und Zulassungsdienste werden gebeten, sich montags bis
donnerstags per Mail unter haendlerzulassung@obk.de zu melden. Diese
Meldung muss die Anzahl und die Art der mitzubringenden
Zulassungsanliegen beinhalten. Auf E-Mails, die bis 13:00 Uhr
eingegangen sind, erhalten die Händler und Zulassungsdienste eine
Rückmeldung. E-Maileingange nach 13:00 Uhr werden am Folgetag
beantwortet.

Händler und Zulassungsdienste bekommen vom Straßenverkehrsamt per
E-Mail einen Abgabetermin mit Tag und Uhrzeit mitgeteilt, an dem die
Unterlagen beim Straßenverkehrsamt
eingereicht werden können. Es muss damit gerechnet werden, dass
eingereichte Unterlagen nicht am Abgabetag wieder ausgegeben werden
können. Die Zusage eines Abgabetermins erfolgt unter
Vorbehalt.
Die bis Freitag, 20.03.2020, geltenden Abgabemodalitäten für
Händler- und Zulassungsdienste entfallen bis auf Weiteres.
Da keine Personen an die Zulassungsschalter vorgelassen werden
können, ist darauf zu achten, dass alle eingereichten Unterlagen
komplett, gut sortiert und eindeutig sind. Anträge mit
fehlenden oder nicht eindeutigen Antragsunterlagen können nicht
bearbeitet und müssen zurückgegeben werden.
Für alle anderen Anliegen (z.B. Führerschein-Angelegenheiten,
Parkberechtigungen, verkehrsregelnde Maßnahmen) gilt: Zutritt zum
Straßenverkehrsamt erhält nur, wer zuvor einen Termin vereinbart
hat. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in jedem Fall vor
ihrem Besuch per E-Mail oder telefonisch zu melden und ihr Anliegen zu
schildern.

Kontaktdaten des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach:
KFZ-Zulassung: 02261 88 3645 - zulassung@obk.de
Führerscheinstelle: 02261 88 3615 - fahrerlaubnis@obk.de
Verkehrsregelung und –lenkung: 02261 88 3619 -
amt36.verkehrssicherung@obk.de
Grundsätzlich gilt: Nach Möglichkeit ist bis auf Weiteres aufgrund
der bestehenden Infektionsgefahr von persönlichen Vorsprachen im
Straßenverkehrsamt abzusehen. Bürger werden nur in begründeten
Ausnahmefällen gebeten werden, persönlich beim Straßenverkehrsamt
zu erscheinen. Falls mitgeteilt wird, dass eine persönliche
Vorsprache nicht notwendig ist, wird gebeten, auf jeden Fall vom
Besuch des Straßenverkehrsamtes abzusehen.
Ohne eine vorherige Terminvereinbarung kann kein Zutritt zum Gebäude
gewährt werden.

Ausländerbehörde sowie untere Jagdbehörde

Die Ausländerbehörde sowie die untere Jagdbehörde sind in
dringenden, unaufschiebbaren Fällen ab Montag, den 23.03.2020, bis
auf Weiteres zu den üblichen Servicezeiten für den
Publikumsverkehr erreichbar. Es wurden zwischenzeitlich vorsorgliche
Maßnahmen ergiffen, um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren.

Übrige Dienststellen der Kreisverwaltung

Die übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach
telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Insbesondere für
dringende, unaufschiebbare persönliche Vorsprachen

können telefonisch Termine vereinbart werden.
Darüber hinaus bleibt die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter per Telefon und E-Mail gewährleistet. Neben den bekannten
Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im
Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen
abrufbar sind, ist die
Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 telefonisch
erreichbar.
Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um
Verständnis. Die Einschränkung der persönlichen Erreichbarkeit der
Kreisverwaltung ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung des
Corona-Virus zu verlangsamen sowie den Dienstbetrieb der
Kreisverwaltung auf Dauer
aufrechtzuerhalten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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