Stallpflicht in Oberberg aufgehoben
Schutzvorrichtungen nicht direkt zurückbauen

Die Stallpflicht im Oberbergischen Kreis wird aufgehoben. | Foto: OBK
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Oberberg - Der Oberbergische Kreis ist bisher von Geflügelpestfällen verschont
geblieben. In NRW sind bisher 25 Nachweise bei Wildvögeln und fünf
Ausbrüche in Geflügelhaltungen festgestellt geworden. „Die Fälle
sind glücklicherweise nicht in unserer Region“, gibt Dr. Christian
Dickschen, Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises, bekannt.

„Weil der Oberbergische Kreis kein Risikogebiet ist und auch keine
Geflügelregion mit einer hohen Dichte an Hühner- oder
Putenhaltungen, ist das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestvirus
in unsere Haltungen geringer als in anderen Regionen“, erklärt Dr.
Stefan Kohler, Leiter des
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, warum die Stallpflicht
im Oberbergischen jetzt ausgesetzt werden kann. Die
Allgemeinverfügung, mit der die Aufstallung von Geflügel am 21.
Dezember 2016 angeordnet wurde, wird nun aufgehoben. "Formal gilt die
Aufhebung erst am Tag
nach der Veröffentlichung, fachlich spricht aber nichts dagegen, dass
die Tiere ab sofort wieder freilaufen dürfen", so Dr. Stefan Kohler.

Der Amtstierarzt empfiehlt dennoch, die Schutzvorrichtungen, die
während der Aufstallungspflicht errichtet wurden, nicht direkt
zurückzubauen. Es sei durchaus denkbar, dass während der Zeit des
Vogelzuges oder bei einem Virusnachweis die Stallpflicht
wiedereingeführt werden muss.
Das Veterinäramt weist eindringlich darauf hin, die 
iosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels sorgfältig aufrecht
zu erhalten. Auch Hobbygeflügelhaltungen sollten nach wie vor nur vom
Tierhalter betreten werden. Desinfektionsmittel für Hände und Schuhe
sollte bereitstehen. Das Geflügel darf weiterhin nur dort gefüttert
werden, wo Wildvögel nicht hinkommen.

Geflügelmärkte, Vogelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
bleiben weiterhin verboten. „Die Gefahr ist noch nicht vorüber.
Fast täglich gehen bei uns Meldungen über neue
Geflügelpestausbrüche aus Nord- und Süddeutschland ein. Die
Geflügelhalter sollten alles tun, um einen Eintrag des
Geflügelpestvirus zu ihren Tieren zu vermeiden“, mahnt Dr. Stefan
Kohler.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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