Corona-Maßnahmen verlängert
Sie gelten zunächst bis 7. März

Corona-Testverfahren:  Ein Nasen- und Rachenabstrich wird entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor übersandt. | Foto: Oberbergischer Kreis
  • Corona-Testverfahren:  Ein Nasen- und Rachenabstrich wird entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor übersandt.
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Oberberg -  Im Oberbergischen gelten ergänzend zur Corona-Schutzverordnung NRW
zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen.

Der Oberbergische Kreis hat die nachfolgenden
Maßnahmen festgelegt:
• Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Treffen sind nur
zwischen Personen eines Hausstands und einer weiteren Person erlaubt.

• Begrenzte Teilnehmerzahl und Dauer von Versammlungen zur
Religionsausübung.

• Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen
Hausständen muss eine medizinische Maske getragen werden.

• FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen
Wohnformen der Eingliederungshilfe.

Der verbindliche Wortlaut und die Ausnahmen sind der
Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat entschieden, die
bestehenden Maßnahmen bis einschließlich 7. März 2021 zu
verlängern. Der Oberbergische Kreis veröffentlicht am
Wochenende eine Allgemeinverfügung, mit der die Verlängerung
bekanntgemacht wird
(www.obk.de/corona-av).
Sollte die 7-Tage-Inzidenz für das Kreisgebiet vor Ablauf der
Allgemeinverfügung unter den
Schwellenwert von 50 sinken, wird der Krisenstab erneut über die
Schutzmaßnahmen beraten. Die
derzeit gültige Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass auch
Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger
als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach
Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein
Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu
erwarten ist. „Nachdem die Inzidenz in der vergangenen
Woche zunächst weiter gesunken ist, ist sie gestern und heute wieder
angestiegen. Ich gehe nicht davon aus, dass wir den vom Land
vorgegeben Zielwert bis zum 14.02.2021 erreichen werden“,
sagt Landrat Jochen Hagt.
Auch vor dem Hintergrund erneut nachgewiesener Virusmutanten im
Kreisgebiet, sei weiterhin Vorsicht geboten. „Die britische
Virusmutante gilt als besonders ansteckend“, sagt Landrat
Jochen Hagt und gibt bekannt, dass auch heute in fünf weiteren
Fällen die Mutante B.1.1.7. bestätigt worden sei. Jeweils ein Fall
wurde in Gummersbach, Hückeswagen, Marienheide,Radevormwald und Wiehl
nachgewiesen. Die britische Virusmutante wurde damit insgesamt
zwölfmal im Kreisgebiet bestätigt.
Kontakte reduzieren = Infektionsketten verhindern
„Mir ist bewusst, dass die festgelegten Einschränkungen ein großer
Einschnitt für unser
Zusammenleben bedeuten. Ich halte sie zurzeit aber noch für
erforderlich. Durch eine konsequente
Kontaktreduzierung kann die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden.
Deshalb bitte ich alle
Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf alle nicht notwendigen Kontakte
zu verzichten“, sagt
Landrat Jochen Hagt. Überall wo Menschen zusammenkämen, steige das
Infektionsrisiko. Aus
diesem Grund werde auch weiterhin an den verschärften Beschränkungen
für Versammlungen
zur Religionsausübung festgehalten. „Der Eindruck, dass es ‚die
Kirchen‘ sind, die das
Infektionsgeschehen fördern, ist dennoch verfehlt. Infektionen
können aber eben auch und gerade
dort entstehen, wo viele Menschen zusammenkommen“, sagt Landrat
Jochen Hagt.
Viele Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten in den vergangenen
Wochen und Monaten sehr
verantwortungsvolle Hygienekonzepte erarbeitet und auf die
Durchführung von Gottesdiensten von
sich aus verzichtet bzw. die Teilnehmerzahl drastisch reduziert.
„Insbesondere aus Gesprächen
mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche ist mir
bekannt, wie intensiv man sich
mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Ich bin zudem dankbar dafür,
dass mir sowohl der
Kreisdechant als auch der Superintendent des Kirchenkreises An der
Agger signalisiert haben, die
Regelungen der Allgemeinverfügung auch deshalb akzeptieren zu
können, weil es darum geht,
die Glaubensgemeinschaften im Oberbergischen Kreis gleichbehandeln zu
wollen“, so der Landrat
weiter.
Darüber habe bei der Entscheidung, die Gültigkeit der bestehenden
Allgemeinverfügung
zu verlängern, auch der Umstand, dass nach den Abstimmungen auf
Bund-Länder-Ebene
Inzidenzwerte von 50 bzw. 35 anzustreben sind, eine wesentliche Rolle
gespielt. „Unser
gemeinsames Ziel muss sein, diese Grenzwerte zu unterschreiten, um in
wesentlichen Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens Lockerungen zu erzielen“, so Landrat
Jochen Hagt. Diese
Zielsetzung setzte voraus, dass zunächst an den einschneidenden
Maßnahmen festgehalten
werden müsse. Die im Trend rückläufige 7-Tage-Inzidenz bestätige,
dass die Maßnahmen in den
vergangenen Wochen Wirkung gezeigt hätten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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