Anrufe falscher Polizisten
Sie wollen ans Geld der Senioren kommen
Oberberg - Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich
als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben
und hierbei die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA
oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen
lassen.
Zurzeit kommt es im Oberbergischen wieder vermehrt zu solchen Anrufen;
jetzt gerade im Raum Wiehl.
Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen überzeugende
Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum
vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder
Wertgegenstände auszuhändigen.
Die falschen Polizeibeamten schildern zum Beispiel die Festnahme
ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen
möglicher Ein-
bruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf,
Wertgegenstände und Bargeld „vorübergehend“ und nur
zum Schutz
an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben. Sie
geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet
seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen
werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der
Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen
Straftätern gehören sollen.
Psychischer Druck
Durch wiederkehrende Telefonanrufe in einem längeren Zeitraum
erhöhen die Anrufer immer weiter den psychischen Druck auf ihre
Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen
können Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich
vor, je nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie
fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren
und während des Telefonates zur Bank zu gehen. Somit
können die Täter sicher sein, dass nicht die richtige
Polizei oder ein Angehöriger benachrichtigt wird. Die Telefonate
dauern so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der
Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem
vereinbarten Ort abgelegt wurden.
Falsche Nummer wird angezeigt
Im Telefondisplay erscheint die Nummer der Polizei oder einer
anderen Behörde. Über ausländische Telefondienstanbieter sind
die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im
Display des Angerufenen
einzublenden. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert
daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann.
Sie ist
keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit.
Was kann man tun?
Wenn Sie selbst angerufen werden:
> Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer
der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen
sollten, dann handelt es
sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der
Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem
Telefondisplay.
Legen Sie sofort auf.
> Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder
Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und
wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den
Sachverhalt.
> Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie
Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von
Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte
über Ihre Vermögensverhältnisse oder
andere sensible Daten.
> Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder
ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
> Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder
Wertsachen. Die Polizei wird Sie niemals auffordern, Wertsa-
chen und Geld an einen vermeintlichen Polizisten zu
übergeben.
> Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind,
wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten
Sie eine Anzeige.
Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich
als Polizeibeamte,
Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben und hierbei die
Rufnummer örtlicher Poli-
zeidienststellen, des BKA oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im
Telefondisplay erscheinen las-
sen. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen
überzeugende Geschichten über ak-
tuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres
Eigentums auffordern, Geld
oder Wertgegenstände auszuhändigen.
Die falschen Polizeibeamten schildern z. B.
die Festnahme ausländischer Einbruchs-
banden, bei denen Listen möglicher Ein-
bruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern
die Opfer auf, Wertgegenstände und Bar-
geld „vorübergehend“ und nur zum Schutz
an einen vermeintlichen Kollegen zu über-
geben. Sie geben den Opfern vor, dass
diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die
„Täter“ festnehmen zu können. In manchen
Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr
gesamtes Vermögen von der Bank nach
Hause zu holen, da Bankangestellte zu den
angeblichen Straftätern gehören sollen.
Durch wiederkehrende Telefonanrufe in
einem längeren Zeitraum erhöhen die Anru-
fer immer weiter den psychischen Druck auf
ihre Opfer, damit diese keinen klaren Ge-
danken mehr fassen können Die Täter ge-
hen vollkommen skrupellos und erfindungs-
reich vor, je nach mentaler Verfassung des
Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern
sie teilweise auf, nur noch über das Handy
zu telefonieren und während des Telefona-
tes zur Bank zu gehen. Somit können die
Täter sicher sein, dass nicht die richtige
Polizei oder ein Angehöriger benachrichtigt
wird. Die Telefonate dauern so lang an, bis
Bargeld und Wertgegenstände an der
Wohnungstür oder auf der Straße überge-
ben oder an einem vereinbarten Ort abge-
legt wurden.
Im Telefondisplay erscheint die Nummer
der Polizei oder einer anderen Behörde
Über ausländische Telefondienstanbieter
sind die Täter in der Lage, jede beliebige
Rufnummer im Display des Angerufenen
einzublenden. Die Nummer auf dem Tele-
fondisplay liefert daher lediglich einen An-
haltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist
keineswegs eine sichere Identifikationsmög-
lichkeit.
Stand: August 2017 https://lka.polizei.nrw
Wenn Sie selbst angerufen werden:
> Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Ruf-
nummer der Polizei (110) ggf. mit einer
Vorwahl sehen sollten, dann handelt es
sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei
einem Anruf der Polizei erscheint nie die
Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay.
Legen Sie sofort auf.
> Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin
oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich
den Namen nennen und wählen Sie selbst
die 110. Schildern Sie der Polizei den
Sachverhalt.
> Die Polizei erfragt telefonisch keine Bank-
daten wie Kontonummer und Kontostand
oder Inhalte von Schließfächern. Geben
Sie unbekannten Personen keine Auskünf-
te über Ihre Vermögensverhältnisse oder
andere sensible Daten.
> Öffnen Sie unbekannten Personen niemals
die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauens-
person hinzu.
> Übergeben Sie unbekannten Personen
NIEMALS Geld oder Wertsachen. Die Po-
lizei wird Sie niemals auffordern, Wertsa-
chen und Geld an einen vermeintlichen
Polizisten zu übergeben.
> Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes
geworden sind, wenden Sie sich in jedem
Fall an die Polizei und erstatten Sie eine
Anzeige.
Ihr Ansprechpartner:
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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