Anrufe falscher Polizisten
Sie wollen ans Geld der Senioren kommen

Oberberg - Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich
als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben
und hierbei die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA
oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen
lassen.

Zurzeit kommt es im Oberbergischen wieder vermehrt zu solchen Anrufen;
jetzt gerade im Raum Wiehl.

Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen überzeugende
Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum
vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder
Wertgegenstände auszuhändigen.

Die falschen Polizeibeamten schildern zum Beispiel die  Festnahme 
ausländischer  Einbruchsbanden,  bei  denen  Listen 
möglicher  Ein-
bruchsopfer  gefunden  wurden.  Sie  fordern die  Opfer  auf, 
Wertgegenstände  und  Bargeld  „vorübergehend“  und  nur 
zum  Schutz
an  einen  vermeintlichen  Kollegen  zu  übergeben.  Sie 
geben  den  Opfern  vor,  dass diese zur Mithilfe verpflichtet
seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen
werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes  Vermögen  von  der 
Bank  nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen
Straftätern gehören sollen.

Psychischer Druck

 
Durch  wiederkehrende  Telefonanrufe  in einem längeren Zeitraum
erhöhen die Anrufer immer weiter den psychischen Druck auf ihre 
Opfer,  damit  diese  keinen  klaren  Gedanken mehr fassen
können Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich
vor, je nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie
fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren
und während des Telefonates  zur  Bank  zu  gehen.  Somit 
können  die Täter  sicher  sein,  dass  nicht  die  richtige
Polizei oder ein Angehöriger benachrichtigt wird. Die Telefonate
dauern so lang an, bis Bargeld  und  Wertgegenstände  an  der
Wohnungstür  oder  auf  der  Straße  übergeben oder an einem
vereinbarten Ort abgelegt wurden. 

Falsche Nummer wird angezeigt

Im  Telefondisplay  erscheint  die  Nummer der Polizei oder einer
anderen Behörde. Über  ausländische  Telefondienstanbieter sind 
die  Täter  in  der  Lage,  jede  beliebige Rufnummer  im 
Display  des  Angerufenen
einzublenden.  Die  Nummer  auf  dem  Telefondisplay  liefert 
daher  lediglich  einen  Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann.
Sie ist
keineswegs  eine  sichere  Identifikationsmöglichkeit.

Was kann man tun?

Wenn Sie selbst angerufen werden: 
>   Falls  Sie  in  Ihrem Telefondisplay  die  Rufnummer 
der  Polizei  (110)  ggf.  mit  einer Vorwahl  sehen 
sollten,  dann  handelt  es
sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem  Anruf  der 
Polizei  erscheint  nie  die Rufnummer  110  in  Ihrem 
Telefondisplay.
Legen Sie sofort auf.

>   Gibt  sich  der  Anrufer  als  Polizeibeamtin oder 
Polizeibeamter  aus,  lassen  Sie  sich den Namen nennen und
wählen Sie selbst die  110.  Schildern  Sie  der  Polizei  den
Sachverhalt. 

>   Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten  wie 
Kontonummer  und  Kontostand oder  Inhalte  von 
Schließfächern.  Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte 
über  Ihre  Vermögensverhältnisse  oder
andere sensible Daten.

>   Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die  Tür  oder 
ziehen  Sie  eine  Vertrauensperson hinzu.

>   Übergeben  Sie  unbekannten  Personen NIEMALS Geld oder
Wertsachen. Die Polizei  wird  Sie  niemals  auffordern,  Wertsa-
chen  und  Geld  an  einen  vermeintlichen Polizisten zu
übergeben.

>   Wenn  Sie  Opfer  eines  solchen  Anrufes geworden sind,
wenden Sie sich in jedem Fall  an  die  Polizei  und  erstatten 
Sie  eine Anzeige.

Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich
als Polizeibeamte,
Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben und hierbei die
Rufnummer örtlicher Poli-
zeidienststellen, des BKA oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im
Telefondisplay erscheinen las-
sen. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen
überzeugende Geschichten über ak-
tuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres
Eigentums auffordern, Geld
oder Wertgegenstände auszuhändigen.
Die falschen Polizeibeamten schildern z. B.
die  Festnahme  ausländischer  Einbruchs-
banden,  bei  denen  Listen  möglicher  Ein-
bruchsopfer  gefunden  wurden.  Sie  fordern
die  Opfer  auf,  Wertgegenstände  und  Bar-
geld  „vorübergehend“  und  nur  zum  Schutz
an  einen  vermeintlichen  Kollegen  zu  über-
geben.  Sie  geben  den  Opfern  vor,  dass
diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die
„Täter“ festnehmen zu können. In manchen
Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr
gesamtes  Vermögen  von  der  Bank  nach
Hause zu holen, da Bankangestellte zu den
angeblichen Straftätern gehören sollen. 
Durch  wiederkehrende  Telefonanrufe  in
einem längeren Zeitraum erhöhen die Anru-
fer immer weiter den psychischen Druck auf
ihre  Opfer,  damit  diese  keinen  klaren  Ge-
danken mehr fassen können Die Täter ge-
hen vollkommen skrupellos und erfindungs-
reich vor, je nach mentaler Verfassung des
Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern
sie teilweise auf, nur noch über das Handy
zu telefonieren und während des Telefona-
tes  zur  Bank  zu  gehen.  Somit  können  die
Täter  sicher  sein,  dass  nicht  die  richtige
Polizei oder ein Angehöriger benachrichtigt
wird. Die Telefonate dauern so lang an, bis
Bargeld  und  Wertgegenstände  an  der
Wohnungstür  oder  auf  der  Straße  überge-
ben oder an einem vereinbarten Ort abge-
legt wurden. 
Im  Telefondisplay  erscheint  die  Nummer
der Polizei oder einer anderen Behörde
Über  ausländische  Telefondienstanbieter
sind  die  Täter  in  der  Lage,  jede  beliebige
Rufnummer  im  Display  des  Angerufenen
einzublenden.  Die  Nummer  auf  dem  Tele-
fondisplay  liefert  daher  lediglich  einen  An-
haltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist
keineswegs  eine  sichere  Identifikationsmög-
lichkeit.

Stand: August 2017    https://lka.polizei.nrw

Wenn Sie selbst angerufen werden: 
>   Falls  Sie  in  Ihrem Telefondisplay  die  Ruf-
nummer  der  Polizei  (110)  ggf.  mit  einer
Vorwahl  sehen  sollten,  dann  handelt  es
sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei
einem  Anruf  der  Polizei  erscheint  nie  die
Rufnummer  110  in  Ihrem  Telefondisplay.
Legen Sie sofort auf.
>   Gibt  sich  der  Anrufer  als  Polizeibeamtin
oder  Polizeibeamter  aus,  lassen  Sie  sich
den Namen nennen und wählen Sie selbst
die  110.  Schildern  Sie  der  Polizei  den
Sachverhalt. 
>   Die Polizei erfragt telefonisch keine Bank-
daten  wie  Kontonummer  und  Kontostand
oder  Inhalte  von  Schließfächern.  Geben
Sie unbekannten Personen keine Auskünf-
te  über  Ihre  Vermögensverhältnisse  oder
andere sensible Daten.
>   Öffnen Sie unbekannten Personen niemals
die  Tür  oder  ziehen  Sie  eine  Vertrauens-
person hinzu.
>   Übergeben  Sie  unbekannten  Personen
NIEMALS Geld oder Wertsachen. Die Po-
lizei  wird  Sie  niemals  auffordern,  Wertsa-
chen  und  Geld  an  einen  vermeintlichen
Polizisten zu übergeben.
>   Wenn  Sie  Opfer  eines  solchen  Anrufes
geworden sind, wenden Sie sich in jedem
Fall  an  die  Polizei  und  erstatten  Sie  eine
Anzeige.

Ihr Ansprechpartner:

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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