Ist das erlaubt?
Sonnenbad an der Talsperre: Verboten?

Das Wetter lädt förmlich zum Sonnenbad ein, doch erlaubt es die Corona-Schutzverordnung? Besser ist es, wenn man Picknickkorb und Freunde nicht dabei hat. | Foto: Serkan Gürlek
  • Das Wetter lädt förmlich zum Sonnenbad ein, doch erlaubt es die Corona-Schutzverordnung? Besser ist es, wenn man Picknickkorb und Freunde nicht dabei hat.
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Oberberg - Strahlend blauer Himmel, angenehme Temperaturen und die lang ersehnte
Sonne: Was gibt es da schöneres, als am Ufer einer Talsperre oder
eines oberbergischen Gewässers ein Sonnenbad zu genießen. Was
normalerweise keine sonderlich großen Fragen aufwerfen würde, ist in
Zeiten von Corona nicht ganz unproblematisch.

Auf Nachfrage teilt das oberbergische Kreisordnungsamt mit, dass die
Corona Schutzverordnung das Picknicken und Grillen auf allen
öffentlichen Plätzen untersagt. Das Rasten am Wegesrand oder das
Sonnenbaden sind nicht gesondert geregelt und unterliegen dem
allgemeinen Kontaktverbot. Also mehr als zwei Personen sind tabu,
ausgenommen sind beispielsweise Verwandte in gerader Linie, Ehegatten,
Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die
Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Doch Vorsicht, dies bedeutet nicht, dass man sich jetzt mit Freunden
und Nachbern unter Wahrung des Mindestabstandes an der Talsperre
treffen kann. Denn Polizei und Ordnungsämter kontrollieren, ob es
sich um eine Ansammlung mit thematischem Zusammenhang handelt. Diese
sind verboten und würden sanktioniert werden. Eine Zusammenkunft von
mehr als zwei Personen wird mit 200 Euro pro Teilnehmer geahndet, wenn
dann auch noch das Picknickkörbchen oder Grill dabei ist, erhöht
sich die Strafe auf 250 Euro.

Zusammengefasst kann gesagt werden, um Strafen und vor allen Dingen
eine mögliche Corona-Infektion vermeiden will, sollte nicht auf
öffentlichen Flächen picknicken oder grillen, auch scheinbar
zufällige Treffen von mehr als zwei Personen vermeiden und den
Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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