Impfangebot für weitere Gruppen -
u.a. Personen mit Vorerkrankungen
Oberberg - Die Zahl der durchgeführten Corona-Schutzimpfungen in Nordrhein-
Westfalen steigt kontinuierlich. Inzwischen sind mehr als 20 Prozent
der nordrhein-westfälischen
Bevölkerung gegen das Coronavirus geimpft. Im Oberbergischen Kreis
wurden bisher 88.680
Impfungen durchgeführt (Davon 67.968 Erstimpfungen und 20.712
Zweitimpfungen, Stand:
27.04.2021 15:00 Uhr, Quelle: https://coronaimpfung.nrw/).
Den Vorgaben der Corona-Impfverordnung und den Landesvorgaben folgend,
werden
in Nordrhein-Westfalen aktuell Personen der Prioritätsstufe 1 und 2
geimpft. Weiteren
Personengruppen der Priorisierungsstufe 2 kann aufgrund eines weiteren
Impferlasses der
Landesregierung nun ein Impfangebot gemacht werden.
Impfung von vorerkrankten Personen der Priorisierungsstufe 2:
Bisher sah das Land die Impfung dieser Personengruppe vorrangig in den
Arztpraxen vor. Ab dem
30. April 2021 ist die Impfung von chronisch erkrankte Personen der
Prioritätsstufe 2 auch in den
Impfzentren möglich. Die Terminbuchung für vorerkrankte Personen der
Priorisierungsstufe 2 ist ab
Freitagmorgen (30. April 2021) um 8:00 Uhr über die
Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein möglich:
• Online über www.116117.de
• Telefonisch über die kostenfreie Servicehotline der
Kassenärztlichen Vereinigung unter 0800
116 117 01
Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech -
eine Wahlmöglichkeit
besteht nicht.
Vorerkrankte Personen der Prioritätsstufe 2, die bereits über
www.obk.de/imfptermin den Antrag
auf eine Impfung im Impfzentrum gestellt haben, müssen sich nicht
erneut anmelden! Das
Impfzentrum arbeitet Anträge, die in der Zwischenzeit eingegangen
sind, ab. Ab dem 30.04.202
besteht für vorerkrankte Personen der Priorisierungsstufe 2 nicht
mehr die Möglichkeit, sich über
www.obk.de/impftermin zu registrieren!
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose
Bescheinigung eines Arztes bzw.
der Ärztin, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die
Zugehörigkeit zur impfberechtigten
Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a -
j) bescheinigt – diese
Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit
Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
• Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
• Personen nach Organtransplantation
• Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung
oder mit schwerer
psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung,
Schizophrenie oder schwere
Depression
• Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose
oder einer anderen,
ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
• Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren
neuromuskulären Erkrankungen,
Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen
Lebererkrankung
• Personen mit chronischer Nierenerkrankung
• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
Zudem ist weiterhin die Beantragung einer Impfungen im Rahmen der
Einzelfallentscheidung
möglich:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-
einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen.
Personen über 70 bzw. 80 Jahren (Priorisierungsstufe 1 und 2):
Das Land hat darauf hingewiesen, dass Partnerbuchungen aufgrund
technischer Voraussetzungen
ab dem 30 April 2021 (Beginn der Terminvereinbarung für vorerkrankte
Personen) nicht mehr
möglich sind. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihren
Partnerinnen und Partner geimpft
werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin
vereinbaren.
Wohnungs- und obdachlose Personen sowie Bewohner*innen von
Flüchtlingsunterkünften (Priorisierungsstufe 2):
Der Bund hat dem Land Nordrhein-Westfalen für diese Woche eine
Lieferung in Höhe von 48.000
Impfdosen der Firma Johnson & Johnson angekündigt. Damit soll
wohnungs- und obdachlosen
Personen ein Impfangebot unterbreitet werden, da dieser Impfstoff nur
einmal verimpft werden
muss. Zudem wird auch den Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften
für Wohn- und
Obdachlose ein Impfangebot mit dem Impfstoff der Firma Johnson &
Johnson unterbreitet werden.
1.300 Impfdosen des Sonderkontingents Johnson & Johnson werden in den
Oberbergischen Kreis
geliefert.
„Der Oberbergische Kreis steht zur Verimpfung des
Impfstoff-Sonderkontingents bereits im
Austausch mit den Sozialämtern der Städte und Gemeinden“,
berichtet Felix Ammann, Leiter
des oberbergischen Impfzentrums. Pro Kommune werde ein mobiles Team
zunächst einmalig
Impfungen für die wohnungslosen Bürger*innen anbieten. Auch die
Bewohner*innen der
Flüchtlingsunterkünfte würden über mobile Impfteams versorgt.
Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die zu Hause versorgt
werden und Kontaktpersonen Schwangeren (Priorisierungsstufe 2):
Die Corona-Impfverordnung berücksichtigt in Prioritätsstufe 2 unter
anderem folgenden Personen:
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die
nicht in einer Einrichtung
leben und zudem über 70 Jahre alt sind oder eine der in
Priorisierungsstufe 2 genannten
Erkrankungen oder Behinderungen haben (siehe
Coronavirus-Impfverordnung).
• Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen,
die nicht in einer
Einrichtung leben und zudem über 70 Jahre alt sind oder eine der in
Priorisierungsstufe 2
genannten Erkrankungen oder Behinderungen haben (siehe
Coronavirus-Impfverordnung).
• Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren.
Die Impfung der Kontaktpersonen sieht das Land NRW vorrangig in den
Arztpraxen vor.
Die Kontaktpersonen von Schwangeren müssen einen Nachweis der
Schwangerschaft (z.B.
Mutterpass) und einen formlosen Nachweis vorlegen, mit dem die
schwangere Person oder eine
sie vertretende Person die beiden engen Kontaktpersonen benennt.
Die Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen müssen einen
Nachweis der
Pflegebedürftigkeit oder Nachweis über die Erkrankung nach §3 der
Corona-Impfverordnung
vorlegen. Darüber hinaus muss ein formloser Nachweis vorgelegt
werden, mit dem die
pflegebedürftige Person oder eine sie vertretende Person die beiden
engen Kontaktpersonen
benennt.
Die Kontaktpersonen können sich an den jeweiligen Haus- oder Facharzt
zu wenden. Haus- und
Fachärzte entscheiden in eigenem Ermessen, welche konkreten Personen
in den Praxen geimpft
werden. Sie sind dabei an die Vorgaben der Corona-Impfverordnung
gebunden. Darüber hinaus
gibt es die Möglichkeit, sich über www.obk.de/impftermin im
Impfzentrum zu melden.
Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von Frauenhäusern und
vergleichbaren
Einrichtungen für Männer (Priorisierungsstufe 2):
Das Land sieht vor, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von
Frauenhäusern und von
vergleichbaren Einrichtungen für Männer zeitnah ein Impfangebot zu
unterbreiten. Dabei sind
in direkter Absprache zwischen den Einrichtungen und den Impfzentren
Gruppenangebote im
Impfzentrum anzustreben. Das oberbergische Impfzentrum nimmt Kontakt
mit den oberbergischen
Einrichtungen auf, um Impftermine zu vereinbaren.
Beschäftigte an weiterführenden Schulen:
Derzeit wird Personen mit hoher Priorität nach § 3 der
Coronavirus-Impfverordnung ein
Impfangebot unterbreitet. Die Personengruppe der Beschäftigten an
weiterführenden Schulen
sind nach § 4 Coronavirus-Impfverordnung mit erhöhter Priorität
(Stufe 3) eingestuft. Obwohl diese Priorisierungsgruppe bisher noch
nicht impfberechtigt war, hat sich der Oberbergische
Kreis gegenüber dem Land für die Impfung der Lehrerschaft
eingesetzt. Das Land hat nun darauf
reagiert und im Übergang von Priorisierungsstufe 2 in 3 die
Möglichkeit eröffnet, u. a. Personen,
die an weiterführenden Schulen tätig sind, im Rahmen von Restdosen
eine Impfung anzubieten.
Diese Beschäftigten sollen bereits ab dem 30.04.2021 im Impfzentrum
des Oberbergischen
Kreises geimpft werden. Vorzugsweise sind Lehrkräfte zu nennen, die
Außentermine wahrnehmen,
ihren Unterricht überwiegend in Präsenzform abhalten, die
Schnelltests der Schüler*innen
beaufsichtigen oder als Schulsozialpädagoginnen und
Schulsozialpädagogen tätig sind. Der
Oberbergische Kreis wird die weiterführenden Schulen hierzu
kurzfristig anschreiben und um
die Benennung von betroffenen Personen bitten. Da bei dem freiwilligen
Angebot überzählige
Dosen verimpft werden, kann zunächst nur ein begrenzter Teil der
Beschäftigten geimpft
werden. Ein breites Angebot an alle Lehrkräfte bzw. Beschäftigten
wird erst mit der Öffnung der
Priorisierungsgruppe 3 durch das Land möglich sein.
Die Corona-Impfverordnung des Bundes erhalten Sie auf der
Internetseite der Bundesregierung
zur Impfreihenfolge unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-
informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940. Die aktuelle
Verordnung ist am
Seitenende verlinkt.
Auf www.obk.de/impftermin informiert der Oberbergische Kreis darüber,
welche Personen
aktuell einen Impftermin vereinbaren können und auch darüber, auf
welchem Weg die
Terminvereinbarung möglich ist.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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