Krankenhäuser: Maskenpflicht und Besuchsregelungen
Vorschriften im Interesse aller

Maskenpflicht gilt für alle Patienten und Besucher - Haube und Handschuhe jedoch nicht. | Foto: Klinikum Oberberg
  • Maskenpflicht gilt für alle Patienten und Besucher - Haube und Handschuhe jedoch nicht.
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Oberberg - Ergänzt um Helios Klinik:

In den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl gilt während
des gesamten Aufenthaltes Maskenpflicht.

„Wir betonen dieses Selbstverständlichkeit, weil leider immer
wieder dagegen verstoßen wird“, erklärt der Ärztliche Direktor
des Klinikum Oberberg, Dr. Peter Vacha. „Diese Nachlässigkeit
gefährdet unsere Besucherregelung“, macht er deutlich.

Wenn es nicht gelingt, die Maskenpflicht konsequent durchzusetzen,
droht ein Besuchsverbot.

„Es ist uns aber wichtig, so lange wie möglich Besuche
zuzulassen“, sagt der Ärztliche Direktor.

Auch in den Zimmern müssen Besucher die Masken tragen - ebenso wie
die Patienten, wenn Besucher im Zimmer sind.

Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten für jeden, der das Krankenhaus
betritt, egal ob Besucher, Patient, Mitarbeiter oder Lieferant.

Besuche sind nach vorheriger Anmeldung einmal täglich für eine
Stunde möglich.

Auf der Kinderstation, im Kreißsaal, auf der Wöchnerinnenstation,
der Palliativstation und in abgestimmten Einzelfällen sind Ausnahmen
von der Besuchsregelung möglich.

Näheres ist unter www.klinikum-oberberg.de abrufbar. Auf der
Internetseite kann auch vorab der Fragbogen für Besucher und
Patienten heruntergeladen werden.

Helios Klinik

Angesichts der weiterhin hohen Corona-Zahlen appelliert auch die
Helios Klinik Wipperfürth an die Besucherinnen und Besucher der
Einrichtung, sich auch künftig an die gängigen Hygiene-
und Abstandsregelungen zu halten.  

Erlaubt ist ein Besucher pro Tag und Patient für jeweils eine Stunde
im Zeitraum von 15 bis 17 Uhr.
Jeder Besucher muss sich zunächst am Empfang der Klinik registrieren
lassen und einen sogenannten Screening-Fragebogen ausfüllen. Auf der
Intensivstation sind Besuche weiterhin nur nach telefonischer
Absprache mit dem ärztlichen Dienst möglich. Für ambulante
Patienten (Diagnose- und Aufklärungsgespräche) gilt der Begleitstopp
weiterhin in allen Bereichen der Klinik, sofern sie nicht zwingend auf
Hilfe angewiesen sind.  

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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