Wahlhilfe
Wahlhilfen sichern Grundrechte

Die Stimmzettelschablone für blinde und seh-behinderte Menschen. | Foto: OBK
  • Die Stimmzettelschablone für blinde und seh-behinderte Menschen.
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Oberberg - Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen
gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Deshalb stellen die
Blinden- und Sehbehinderten- vereine NRW auch zur kommenden Wahl des
Bundestages am 24. September den blinden und sehbehinderten
Wahlberechtigten Wahlhilfepakete zur Verfügung.

Der Bund unterstützt die einheitliche Gestaltung der Stimmzettel für
die Nutzung der Schablone. Ein Wahlhilfepaket enthält eine
Stimmzettelschablone aus Karton sowie eine Audio-CD. Die CD beinhaltet
eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone sowie die
vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise in NRW.

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel
eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden
Kreisen können blinde und seh-behinderte Menschen ihre Stimme
abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten oder welche Partei zu den
jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten
Öffnungen gehören, ist der Audio-CD zu entnehmen. An jedem
Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der
Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann. Der Deutsche
Blinden- und Sehbehindertenverband stellt die Schablonen her, die
Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in
Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) übernimmt die Verteilung.

Die Kosten werden vom Bund erstattet, so dass die Schablonen kostenlos
an die Wahlberechtigten abgegeben werden können.

Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und der Blinden- und
Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen
organisiert sind, können sie telefonisch anfordern: über die
bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem
Festnetz) oder bei den Landesgeschäftsstellen unter 02 31/ 55 75 90 0
für den Bereich Westfalen und 02159/ 96 55 0 für den Bereich
Rheinland.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten
diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur
Wahl geliefert werden können.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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