Prozessbegleitung für Opfer
SkF hat seine Mitarbeiterinnen speziell ausgebildet
Opladen - Wenn Frauen, Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalttaten – in
welcher Form auch immer – geworden sind und sich dann gegen den
Täter vor Gericht stellen, ist das eine heikle Situation. Immerhin
wagen die Betroffenen einen großen Schritt, wenn die an ihnen
begangene Straftat öffentlich wird.
Da ist es gut, wenn sie nicht alleine da stehen. Aus diesem Grund
haben Diplom-Psychologin Sabrina Steffens und Sozialarbeiterin Anna
Schälte vor kurzem im Auftrag des Sozialdiensts katholischer Frauen
(SkF) eine Zusatzausbildung absolviert, die es ihnen erlaubt, die
Opfer beim Prozess zu begleiten.
SKF-Geschäftsführerin Kirsten Geroneit-Jepp sagte dazu: „Als
Frauenfachverband ist es uns ein wichtiges Anliegen, Frauen, Kindern
und Jugendlichen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, vor,
während und nach einer Gerichtsverhandlung zu begleiten und als Hilfe
zur Seite zu stehen.“
Diese Hilfe wurde allerdings erst möglich, seit im Januar ein Gesetz
in NRW erlassen wurde, das im Strafverfahrensrecht die
„Psychosoziale Prozessbegleitung“ – so die offizielle
Bezeichnung – im Rahmen des 3. Opferschutzgesetzes erlaubt. Die
Bestimmung besagt, dass besonders belasteten Opfern bestimmter
schwerer Straftaten ein „Opferunterstützungsdienst“ zur Seite
gestellt wird. Mit anderen Worten: Die SkF-Mitarbeiterinnen
unterstützen Kinder und Frauen, die nicht wissen, wie sie sich
verhalten sollen. Sie stehen als Begleitung vor, während und nach
einer Hauptverhandlung zur Seite. Sie sitzen während der Vernehmung
direkt neben den Personen im Zeugenstand. Sie nehmen den Betroffenen
aber auch die Angst vor dem Gerichtsverfahren und dem Täter,
erklären beispielsweise wie ein Gerichtsgebäude aussieht, wie ein
Prozess abläuft und sorgen nicht zuletzt dafür, dass ihre
Schützlinge gut zum Gericht und zurück kommen.
Das Zertifikat der Frauen ist quasi noch druckfrisch. Die 160 Stunden
währende Ausbildung an der Fachhochschule Münster beinhaltete unter
anderem interdisziplinäres Wissen in Recht, Viktimologie
(Opferforschung), Psychologie/Psychotraumatologie sowie Umsetzung
einer Psychosozialen Prozessbegleitung in Theorie und Praxis.
Rechtliche Beratung ist ausdrücklich von der Betreuung ausgenommen,
ebenso wenig darf über die Tat gesprochen werden. Die Beiordnung der
Psychosozialen Prozessbegleitung verfügt das jeweilige Gericht und
ist für Betroffene kostenlos. Allerdings haben nur minderjährige
Opfer diesen Rechtsanspruch. Für Erwachsene gilt das nur, wenn eine
„besondere Schutzbedürftigkeit“ besteht oder sie ihre Interessen
nicht selbstständig wahrnehmen können. Die stadtweite Betreuung kann
im Internet auf der Opferschutzseite des Justizministeriums eingesehen
werden. Dort sind anerkannte Psychosoziale Prozessbegleiter mit
örtlichen und sachlichen Tätigkeitsschwerpunkten vermerkt.
Weitere Infos unter
www.caritas.erzbistum-koeln.de/leverkusen-skf
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.