Klage gegen verkaufsoffenen Sonntag in Opladen
Ver.di gegen Öffnung am 29. Juli

Geht es nach der Gewerkschaft Ver.di dürfen die Opladener Geschäfte am 29. Juli nicht öffnen. Dagegen will sich die Stadtverwaltung mit einer neuen Verordnung zur Sonntagsöffnung wehren.  | Foto: Ursula Willumat
  • Geht es nach der Gewerkschaft Ver.di dürfen die Opladener Geschäfte am 29. Juli nicht öffnen. Dagegen will sich die Stadtverwaltung mit einer neuen Verordnung zur Sonntagsöffnung wehren. 
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Opladen - Ver.di hat erneut Klage gegen die Stadt Leverkusen erhoben. Nunmehr
möchte die Gewerkschaft den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des
Opladener Stadtfestes mit Kirmes am 29. Juli gerichtlich untersagen
lassen.

Um den verkaufsoffenen Sonntag zu erhalten, wird die Stadt Leverkusen
zeitnah eine neue Verordnung zur Sonntagsöffnung erlassen, teilt die
Pressestelle mit. 

In Wiesdorf musste geplante Sonntagsöffnung abgesagt werden

Zuletzt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di in einem
Eilverfahren gegen die Stadt Leverkusen vor dem Verwaltungsgericht
Köln beantragt, dass die Geschäfte in der Wiesdorfer City im Rahmen
der 4. LIVE ART am 29. April nicht öffnen dürfen. Diesem Eilantrag
hat das Gericht (viert Tage vor dem geplanten verkaufsoffenem Sonntag)
stattgegeben.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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