Maßnahmen sollen abgelehnt werden
Bezirksvertretung Porz regte Entschädigungen an

Baden und Angeln ist im Scheuermühlenteich verboten. Es wird vor erhöhter PFT-Belastung gewarnt. Erste Warnschilder wurden 2014 angebracht. Das Gewässer befindet sich aber nicht im Allgemeinverfügungsbereich. | Foto: König
  • Baden und Angeln ist im Scheuermühlenteich verboten. Es wird vor erhöhter PFT-Belastung gewarnt. Erste Warnschilder wurden 2014 angebracht. Das Gewässer befindet sich aber nicht im Allgemeinverfügungsbereich.
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Porz - (kg) Weil das Grundwasser in Porzer Stadtteilen mit per- und
polyfluorierten (PFC) Chemikalien verunreinigt ist, untersagt die
Stadt seit Frühjahr 2020 in den betroffenen Gebieten das Betreiben
von Brunnen. Laut einer Allgemeinverfügung darf das Grundwasser bis
2035 nicht mehr benutzt werden.

Für die mit PFC belasteten Gebiete sollen Feuerwehrübungen
ursächlich sein, die zwischen den Jahren 1980 und 2003 auf dem
Flughafengelände mit Löschschäumen durchgeführt wurden. Schaum,
der über den Beckenrand hinausging, soll in den Untergrund versichert
sein. Damals ging es um perfluorierte Tenside (PFT), die eine
Teilmenge der PFC darstellen.

Die Bezirksvertretung (BV) Porz hatte im Juni 2020 zur
PFC-Konzentration und zur Allgemeinverfügung eine Aktuelle Stunde
durchgeführt und ein Maßnahmenpaket gefordert. Dieses wird in einer
Vorlage von Mitte Dezember komplett ablehnt. Das Papier war Ende
Januar im Gesundheitsausschuss, Anfang März soll der Umweltausschuss
final darüber beschließen. Die Vorlage soll nicht in die BV Porz
kommen.

Die Porzer Politiker wollten den Brunnenbesitzern kostenfreie
Untersuchungen zu Grundwasser- und Böden sowie Blutuntersuchungen und
Entschädigungen ermöglichen. Letztere in Form der Übernahme der
Kosten für Frischwasserzähler bis 2035.

Das Umweltamt erklärt, dass es ausreichend Messstellen gebe und die
Untersuchung des Brunnenwassers keine neuen Ergebnisse ergeben würde.
Blutuntersuchungen seien nicht notwendig, da PFC hauptsächlich über
die Nahrung und verunreinigtes Trinkwasser aufgenommen werde.

Da das Brunnenwasser nicht zu Trinkwasserzwecken genützt würde, sei
kein direkter „Annahmepfad“ gegeben. Zur Kostenübernahme bei
Frischwasserzählern heißt es, dass es an einer rechtlichen Grundlage
fehle. Zudem bestehe kein Anspruch auf die Menge und die
Beschaffenheit von Grundwasser.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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